Grünes Licht für Suhrkamp-Rettung

Der Traditionsverlag darf eine Aktiengesellschaft werden und will nun rasch Fakten schaffen.

Über mehrere Jahre haben sich die Querelen um Suhrkamp hingezogen. Am Freitag, 19.12., hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Weg freigemacht für die Rettung des Suhrkamp-Verlages: Es entschied, dass das Traditionshaus eine Aktiengesellschaft werden darf. Die Verfassungsrichter wiesen demnach den Eilantrag von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach ab.

Grünes Licht für Suhrkamp-Rettung
epa03851639 Suhrkamp co-owner Hans Barlach sits in the 9th Superior Court of the District Court in Frankfurt Main, Germany, 05 September 2013. The court hears the urgent application of Barlach. He wishes the court to prohibit a vote for the restructuring plans in the meeting of creditors by the majority shareholder of the ailing publisher, the Suhrkamp Family Foundation. He fears a limitation of his participation rights. EPA/ANDREAS ARNOLD
Barlach ist strikt gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkewicz, der eine Umwandlung des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorsieht. Die in der Literaturbranche mit Spannung erwartete Entscheidung fiel nach einer in Eilsachen üblichen Folgenabwägung: Wenn die Umwandlung jetzt nicht weiter gehen könne, sei der Schaden für Verlag, Arbeitnehmer und Gläubiger viel größer als die Nachteile Barlachs bei Vollzug des Sanierungsplans.

Es "besteht ein erhebliches Risiko, dass bei einer weiteren Verzögerung die durch den Insolvenzplan beabsichtigte Sanierung endgültig scheitert und die Schuldnerin (der Verlag, Anm.d.R.) zerschlagen wird", teilten die Richter des Zweiten Senats mit. Denn der Verlag habe durch eine eidesstattliche Versicherung seines Geschäftsführers "glaubhaft gemacht", dass er bei einer weiteren Verzögerung spätestens ab Juni 2015 zahlungsunfähig wäre.

Umsetzung des Insolvenzplans

Suhrkamp will nun zügig Fakten schaffen und eine Aktiengesellschaft werden. Der Weg zur vollständigen Umsetzung des Insolvenzplans sei endgültig frei, erklärte Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil.

Barlach war gegen die Pläne der Verlagschefin durch alle Instanzen bis vor das oberste deutsche Gericht gezogen. Denn für den Hamburger Medienunternehmer, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, würde die Umwandlung einen weitgehenden Verlust seiner Mitspracherechte bedeuten: Er behielte zwar seinen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, könnte aber durch die Konstruktion der Aktiengesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat nicht mehr in das Alltagsgeschäft des Verlages eingreifen. Das war auch eines der Ziele des Insolvenzplans. Barlach war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Die Richter entschieden aber noch nicht über eine Verfassungsbeschwerde, die Barlach gegen den Insolvenzplan eingelegt hatte. Die Richter müssen in einem sogenannten Hauptsacheverfahren noch klären, ob die Grundrechte der Barlach-Minderheitsgesellschaft durch die Umwandlung verletzt worden sind. Hier ist noch alles offen, denn nach Angaben eines Gerichtssprechers nimmt die Eilentscheidung den späteren Richterspruch über die Verfassungsbeschwerde nicht vorweg.

Der von Peter Suhrkamp 1950 gegründete Haus gilt als eine der wichtigsten Verlage der Bundesrepublik mit namhaften Autoren aus Literatur und Wissenschaft.

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