Verfahren gegen Matt eingestellt

Verfahren gegen Matt eingestellt
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Ex-Kunsthallenchef Gerald Matt eingestellt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den früheren Direktor der Kunsthalle Wien, Gerald Matt, eingestellt: In den monatelang gegen ihn erhobenen Vorwürfen konnte die Behörde keinen Straftatbestand erkennen.

In dem Verfahren, in dem mehr als 40 Zeugen einvernommen und zahlreiche Akten geprüft wurden, wurden auch die ehemaligen Vorstände des Trägervereins der Kunsthalle, Thomas Häusle und Siegfried Menz, sowie die ehemalige Geschäftsführerin der Kunsthalle, Bettina Leidl, als Beschuldigte geführt. Auch gegen sie wurde das Verfahren eingestellt.

Verdachtsmomente

Im Kern ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf „versuchte unerlaubte Intervention“ sowie wegen Verdachts auf Untreue. Im ersten Fall ging es um Matts Bemühungen, für vier Sponsoren Staatsbürgerschaften wegen „außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik“ zu erwirken. Die Mäzene, so der Vorwurf, hätten im Gegenzug Millionen an Fördergeldern für die Kunsthalle in Aussicht gestellt.

„Die von mehreren Beschuldigten verfassten Empfehlungsschreiben waren nicht geeignet, einen Amtsträger – wie im Strafgesetzbuch gefordert – zu einer pflichtwidrigen Handlung zu veranlassen“, befand nun die Staatsanwaltschaft. Und, für andere Fälle nicht uninteressant: „Die Bundesregierung(...) kann im Rahmen ihres Ermessens auch bloß finanzielle Leistungen als außerordentliche Leistungen im Sinne des Staatsbürgerschaftsgesetzes beurteilen.“

Nebentätigkeiten

Der zweite Verdacht betraf Matts Nutzung von Ressourcen der Kunsthalle für externe Zwecke, etwa eine Ausstellung und ein Buch im Auftrag des Parlaments oder ein privates Buchprojekt. Um hier „Untreue“ festzustellen, fehlte den Ermittlern ein vom „Schädigungsvorsatz getragener wissentlicher Befugnismissbrauch“, also Absicht.

Die Ermittler verwiesen einmal mehr auf Matts Dienstvertrag, der dem Kunsthallen-Chef Nebentätigkeiten innerhalb seiner Dienstzeit erlaubte. Zudem wäre ein Großteil der angezeigten Untreuevorwürfe bereits verjährt gewesen.

Die Vereinskonstruktion, in der Matt als Direktor viele Freiheiten genoss, war von Wirtschaftsprüfern öfters durchleuchtet worden. Die – teils unveröffentlichten – Ergebnisse flossen nicht nur in die Ermittlungen, sondern auch in einen Kontrollamtsbericht ein, der am kommenden Donnerstag veröffentlicht wird.

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