Ungarisches Mediengesetz zerbröckelt

Ungarisches Mediengesetz zerbröckelt
Das Verfassungsgericht kassierte mehrere Elemente des umstrittenen Mediengesetzes. Dies betrifft etwa Bestimmungen über Regulierung der Inhalte von Printmedien.

Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag mehrere Abschnitte des umstrittenen Mediengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Es wurden unter anderem jene Verfügungen außer Kraft gesetzt, die sich auf die Regulierung von Inhalten der Printmedien und die Offenlegung der Informationsquellen von Journalisten beziehen.


Das von der rechtskonservativen Regierungspartei Fidesz-MPSZ dominierte Parlament hatte im Vorjahr die Regulierung der Medien in zwei Gesetzen umfassend geändert. Dies hatte zu heftigen Protesten im In- und Ausland und Besorgnis über die Lage der Medienfreiheit im Land geführt. Im Juli war das Mediengesetz noch verschärft worden. Private TV- und Radiosender gerieten dadurch stärker unter Druck. So dürfen sie sich nicht mehr um Sendefrequenzen bewerben, wenn sie Schulden bei der mächtigen Medienbehörde NMHH haben. Darüber hinaus darf die NMHH nach einer neuen Regelung jährlich neu entscheiden, welche staatlichen TV- und Radiosender weiter betrieben werden.


Die Nachrichtenproduktion der staatlichen TV-Sender des Rundfunks sowie der Nachrichtenagentur MTI ist bereits 2010 zentralisiert worden.

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