Stantejsky-Prozess: Richter würde Klage momentan nicht stattgeben

Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky und der als Zeuge geladene Ex-Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann.
Rechtzeitigkeit der Entlassung ist für den Richter gegeben.

Die Aussichten von Silvia Stantejsky auf eine erfolgreiche Klage gegen das Burgtheater sind nach der fünften Tagsatzung im Arbeitsgerichtsprozess nicht überaus gut. In seinem Zwischenresümee sagte Richter Helge Eckert am Montagabend in Wien, dass er der Klage hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Entlassung und des Gesundheitszustands der früheren Geschäftsführerin derzeit nicht stattgeben würde.

Er glaube nicht, dass Stantejsky durch ihre gesundheitliche Belastung daran gehindert war, ihre Arbeit ordentlich zu machen, sagte Eckert und bezog sich dabei nicht zuletzt auf die Aussagen der Klägerin selbst. Bezüglich des Entlassungszeitpunkts sieht der Richter die Unverzüglichkeit tatsächlich erst mit dem Prüfbericht vom 11. November 2013 gegeben, der unmittelbar zur Suspendierung und eine Woche darauf zur Entlassung geführt habe.

"Illegale Zusatzpension"

Genau diese Zeitspanne war auch bei der Einvernahme von Matthias Hartmann am Montagnachmittag das Hauptthema. Hartmann gab zu Protokoll, dass er aus menschlicher Sicht die Entlassung gerne verhindert hätte, das Vertrauen in Stantejsky sei angesichts von Überweisungen auf ihr eigenes Konto und einer "illegalen Zusatzpension" in ihrem Arbeitsvertrag in diesen Tagen jedoch "maßgeblich erschüttert" worden.

Am Tag der Entlassung habe man - u.a. gemeinsam mit Bundestheater-Holdingchef Georg Springer - dennoch einen "Fächer an Möglichkeiten" diskutiert, den man noch prüfen wollte - darunter die Variante, ob Stantejsky als Referentin zu deutlich reduzierten Bezügen ("etwa 6.000 Euro") am Haus gehalten werden könnte. Diese Lösung wäre juristisch jedoch nicht möglich gewesen, so Hartmann, daher war die Entlassung unumgänglich.

Die Frage, ob Stantejsky für die Zeit nach der Entlassung bereits ein konkretes Vertragsangebot vorlag, ist - neben der Rechtzeitigkeit der Entlassung - für die Rechtsvertreterinnen der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin ein zentraler Punkt. Richter Eckert bestätigte, dass das natürlich "ein absolutes No Go" wäre, sah jedoch aktuell nicht, dass Springer "so fahrlässig gegenüber der Republik agieren würde".

Kopfschütteln

Hartmann, dessen eigener Arbeitsgerichtsprozess derzeit auf Eis liegt, sorgte mit seinen Aussagen wiederholt für Kopfschütteln bei Stantejsky und Springer, der die Einvernahme von den Besucherreihen aus verfolgte. In seinem Verfahren sollen zunächst die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) u.a. wegen Verdachts der Untreue, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung abgewartet werden.

Der Vorschlag von Richter Eckert, ebenfalls zuzuwarten, da auch gegen Stantejsky entsprechende Ermittlungen laufen, wurde von deren Rechtsvertreterinnen abgelehnt. Zum nächsten Termin am 2. März (9.30 bis 18 Uhr) im Wiener Arbeits- und Sozialgericht sollen u.a. der derzeitige Burg-Geschäftsführer Thomas Königstorfer, Holding-Prokurist Othmar Stoss und der Leiter der Internen Revision, Peter Stransky, als Zeugen geladen werden.

Die Vertretung des Burgtheaters erklärte zum Schluss, dass innerhalb der nächsten acht Wochen ein Schriftsatz mit weiteren Entlassungstatbeständen eingebracht werden soll. Mit einem ersten Ergebnis der WKSta sei übrigens "sehr rasch" zu rechnen, so die Burg-Anwälte. Laut Stantejskys Anwältin kann jedoch frühestens im Sommer mit einer Fertigstellung des Gutachtens gerechnet werden.

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