Rückgabebeirat empfihelt Makart-Restitution

Rückgabebeirat empfihelt Makart-Restitution
Der Rückgabebeirat empfiehlt die Restitution des Makart-Bildes "Der Einzug Karls V. in Antwerpen" aus der Galerie Belvedere.

Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen Sitzung die Rückgabe des Gemäldes "Der Einzug Karls V. in Antwerpen" von Hans Makart aus der Österreichischen Galerie Belvedere an die Erben nach Valerie Karplus. Im Falle der Zeichnung von Jan de Beer, "Wurzel Jesse", aus der Sammlung von Rudolf Gutmann, die sich heute in der Albertina befindet, sah er jedoch die Voraussetzungen für eine Rückgabe eines Werkes nicht gegeben. Die Beratungen zu Werken aus der Sammlung von Oscar Bondy, die sich heute im Kunsthistorischen Museum befinden, wurden vertagt.

   Bei dem Gemälde "Der Einzug Karls V. in Antwerpen" handelt es sich um eine Vorstudie aus dem Jahr 1875, nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Gemälde mit den Maßen 5,20 mal 9,50 Meter (aus dem Jahr 1878), welches in der Hamburger Kunsthalle hängt. Das nun zur Rückgabe empfohlene Werk gelangte von Eduard von Todesco an dessen Enkeltochter Valerie Karplus, die im Jänner 1938 in Wien verstarb. Zwei ihrer vier Söhne lebten zum Zeitpunkt des "Anschlusses" bereits im Ausland, die beiden anderen mussten flüchten. Das Gemälde von Hans Makart verblieb in Wien und wurde 1951 von Rechtsanwalt Johann Kaupa, der 1938/39 mit der "Abwicklung" des Verlassenschaftsvermögens von Valerie Karplus betraut war, an die Österreichische Galerie verkauft. Das Belvedere gab zunächst keine Stellungnahme ab.

de Beer-Zeichnung kann bleiben

Die Voraussetzungen für eine Rückgabe der heute in der Albertina befindlichen Zeichnung von Jan de Beer, "Wurzel Jesse", sah der Beirat nicht gegeben. Diese hatte Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder Ende 2011 bereits medial befürchtet. Das bedeutende Werk stammte aus der Sammlung Rudolf Gutmanns, der 1938 flüchten musste, und gelangte im Jahr 1957 im Dorotheum zur Versteigerung. Der damalige Einbringer war der Kunsthändler August Maisgeyer, der behauptete, das Werk während der NS-Zeit gutgläubig erworben zu haben. Gutmann wurde damals daraufhin vom Bundesdenkmalamt über die Angelegenheit informiert und erklärte auf seine Ansprüche gegen Maisgeyer zugunsten einer österreichischen Kulturinstitution verzichten zu wollen. Nach Verhandlungen mit Maisgeyer, in welche Gutmann durch seinen Rechtsanwalt eingebunden war, wurde das Werk 1959 von der Albertina um 75.000 Schilling erworben.


Der volle Wortlaut der Empfehlungen ist unter www.provenienzforschung.gv.at abrufbar.

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