Regierung zu Kultur: Keine Gießkanne, mehr Strategie

Gernot Blümel
Geförderte Kulturinstitutionen sollen auf die Erreichung "vorgegebener Wirkungsziele und Qualitätskriterien" hin überprüft werden

Fünf der 182 Seiten des neuen Regierungsprogrammes widmen sich der Kultur (darin inkludiert ein Bekenntnis zur "Kulturnation Österreich", zur Förderung von Kultur und eine Betrachtung des "Gedenkjahres 2018") - und bieten Altbekanntes und, im Detail, auch Überraschungen bzw. Reformwillen.

So will die türkis-blaue Regierung das Kunstförderungsgesetz novellieren und dabei sowohl vom "Gießkannenprinzip" der Kulturförderung abkommen als auch "alle Förderungen über 100.000 Euro evaluieren". Die geförderten Kulturinstitutionen sollen auf die Erreichung "vorgegebener Wirkungsziele und Qualitätskriterien" hin überprüft werden, und darauf soll ein Prämiensystem aufgebaut werden.

Es soll eine "übergreifende Kunst- und Kulturstrategie" erstellt werden, die auf allen Verwaltungsebenen durchschlägt.

"Neu aufgestellt" werden soll das Bundesdenkmalamt sowie die Bundestheaterholding, also die Muttergesellschaft von Burgtheater sowie Volks- und Staatsoper. Diese war nach dem Burgtheaterskandal erst erneuert und neu besetzt worden.

Festgeschrieben ist das "Bekenntnis zur Errichtung eines Analogen Film-Preservation-Centers". Diese Institution, die das physische Filmerbe aufbewahren soll, war bereits zuletzt fast beschlussreif, ist aber im letzten Moment gescheitert.

Kulturpolitische Dauerbrenner wie die Diskussion um eine Österreich-Quote (u.a. auf Ö3), die Digitalisierung des Kulturgutes, die verstärkte Berücksichtigung der Regionen und das Schaffen von Anreizen privaten Kunstförderengagements finden sich auch in diesem Programm. Die Bürokratie für die Kultureinrichtungen soll verringert werden, u.a. auf Basis des "Weißbuches Österreichische Bundesmuseen", erstellt unter der Vorgängerregierung. Auch sollen Kinder und Jugendliche für Kultur begeistert werden.

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