ORF-Redakteure stellen Forderungen

ORF-Redakteure stellen Forderungen
Mit Pelinkas Rückzug ist die Debatte für die Redakteurssprecher nicht vorbei: Sie fordern eine Reform des ORF-Gesetzes.

Die ORF-Redakteure haben sich durchgesetzt. Niko Pelinka wird nicht Büroleiter von ORF-General Alexander Wrabetz, der amtierende Büroleiter Kurt Reissnegger behält seinen Job. Jetzt fordern die Redakteure mehr: Nach der Debatte um parteipolitische Zugriffe wenden sich die öffentlich-rechtlichen Journalisten nun an das Parlament.

Am Montag schickten die Redakteurssprecher ein Schreiben an die Klubobleute der Parlamentsparteien, in dem sie eine Reform des ORF-Gesetzes fordern. Außerdem erstellten sie ein "Sündenregister", in dem sie Verfehlungen einzelner Stiftungsräte auflisten, die nach Meinung der Redakteure den Vorgaben für Mitglieder des obersten ORF-Gremiums nicht entsprochen hätten.

Darin werden Stiftungsräte aller Parteien genannt, unter anderem FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger, der via Parteipressedienst im August 2011 erklärte, er werde "interessante und wichtige ORF-Belange in Hinkunft immer direkt mit dem Partei- und Klubobmann HC Strache besprechen und diesen direkt informieren und gegebenenfalls auch dem Parlamentsklub berichten." Das sei unvereinbar mit der Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsverpflichtung, so die Redakteure.

Den ORF-Journalisten sei es gelungen, Personalvorhaben, die mit der ORF-Unabhängigkeit unvereinbar gewesen wären, zu verhindern, schreiben die Redakteurssprecher. Nun müssten gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden.

"Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss endlich so abgesichert werden, dass sie nicht regelmäßig durch parteipolitische Begehrlichkeiten und die Bereitschaft von Stiftungsrat und Geschäftsführung, diese zu erfüllen, gefährdet werden kann", sagt Fritz Wendl, Vorsitzender des Redakteursrates.

Aufsichtsrat

Dazu sei eine andere Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums (Stiftungsrat) notwendig. Dieses sei analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen zusammenzusetzen: Maximal zwölf bis 15 Mitglieder, ein Drittel davon (nach Aktiengesetzbeispiel) Belegschaftsvertreter, die nicht nur durch den Zentralbetriebsrat, sondern auch durch die Konzernvertretung (also auch durch die Belegschaftsvertreter der ORF-Töchter) und durch die Redakteursvertretung entsandt werden.

Vor allem müsse sichergestellt werden, dass diesem Aufsichtsgremium ausschließlich "Menschen angehören, die nicht Erfüllungsgehilfen von Parteisekretariaten sind und die über entsprechende fachliche Qualifikation verfügen". Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der Landesdirektoren müsse gestrichen werden.
Auch die innere Medienfreiheit müsse ausgebaut werden: die ORF-Journalisten sollen bei wesentlichen Personalentscheidungen nicht nur Anhörungs-, sondern Mitwirkungsrechte haben.

Die Forderungen im Wortlaut

Die ORF-Redakteure haben drei zentrale Forderungen für ein neues ORF-Gesetz (ORF-G) ausgesandt. Die entpsprechenden Dokumente im Wortlaut finden Sie unten als Download.


1.
Jede/r journalistische Mitarbeiter/in, der die Freiheit seiner journalistischen Arbeit beeinträchtigt sieht, soll das explizite Recht haben, die Redakteursvertretung anzurufen. Die Redakteursvertretung ist verpflichtet, der Sache unverzüglich nachzugehen. Kommt es zu keiner Einigung mit der Geschäftsführung, soll das Schiedsgericht entscheiden. (Derzeit ist ein solches Verfahren eingeschränkt auf die Weigerung, etwas abzufassen und zu verantworten.)

2. Die Redakteursvertretung soll ein Begutachtungsrecht vor allen programmrelevanten Entscheidungen des Aufsichtsgremiums (Programmpläne, Jahressendeschemen etc.) erhalten. Ihre Stellungnahmen sind dem Aufsichtsgremium vorzulegen.

3. Redakteursversammlungen bekommen das Recht, mit qualifizierter Mehrheit den Vorschlag der Geschäftsführung betreffend die Besetzung von Leitungsfunktionen abzulehnen. In einem solchen Fall ist die Stelle erneut auszuschreiben. Auch die  Abberufung aus journalistischen Leitungsfunktionen muss mit (mindestens 2/3-Mehrheit der betroffenen Redakteursversammlung) möglich werden. Dieses Recht ist für die Qualitätssicherung von besonderer Bedeutung, weil das Vertrauen der journalistischen Mitarbeiter/innen in die fachliche Qualifikation und die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben ihrer Vorgesetzten eine wichtige Voraussetzung dafür darstellt, dass die hohen Standards auch erreicht werden können.

Ebenso wie die Unabhängigkeit des ORF ist auch dessen ökonomische Basis zu sichern. Das heißt, aus dem ORF-G zu eliminieren sind die (auch verfassungsrechtlich) bedenklichen, ökonomisch und medienpolitisch völlig unsinnigen Bestimmungen der Koppelung der teilweisen, befristeten Gebührenbefreiungsrefundierung an eine weitere "strukturelle Reduktion der Personalkosten" und eine "Reduktion der Pro-Kopf-Kosten".

Ebenso aus dem ORF-G zu streichen sind

- das anachronistische, absurde Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen
und

- die mit zeitgemäßem Medienverständnis unvereinbaren Amputationen des ORF-online-Angebots, nach denen die "Berichterstattung nicht vertiefend" sein darf, die Berichterstattung auf den ORF-Landesstudio-Seiten auf "8o Tagesmeldungen pro Bundesland pro Kalenderwoche" beschränkt ist und Social-media-Aktivitäten nur überaus eingeschränkt stattfinden dürfen.

Die Diskussionen der letzten Wochen haben es unübersehbar gemacht, wie sehr sich der demokratiepolitische Zustand eines Landes am Zustand dessen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ablesen lässt.

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