ORF: Kleiner, effektiver, unabhängiger

ORF: Kleiner, effektiver, unabhängiger
Die Zusammensetzung des ORF-Stiftungsrats wird diskutiert. Ein Überblick über die Positionen der Parteien.

Niko Pelinka hat seine Bewerbung zurückgezogen, die Diskussion über den ORF geht weiter. Am Montag forderten die Redakteursvertreter eine Änderung des ORF -Gesetzes: Der Stiftungsrat, das ORF-Aufsichtsgremium, müsse reformiert werden.

Dieser Meinung sind auch die Mediensprecher von ÖVP, FPÖ und Grünen; Josef Cap (SPÖ) plädiert dafür, die derzeitigen Modalitäten beizubehalten. Derzeit hat der Stiftungsrat 35 Mitglieder. U. a. werden neun von der Bundesregierung, neun von den Ländern und sechs von den Parteien gestellt.

Josef Cap (SPÖ)

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Wie groß soll der Stiftungsrat künftig sein? Wer soll ihn beschicken? Mit wem soll er beschickt werden?
Die derzeitige Konstruktion des Stiftungsrates geht auf das Jahr 2001 und die blau-schwarze Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel zurück. Der ORF als öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist Teil der kulturellen Identität und Visitenkarte Österreichs.
Daher ist für mich zentral, dass der ORF -Stiftungsrat die politische, gesellschaftliche, regionale und weltanschauliche Vielfalt Österreichs repräsentiert. Die derzeitige Form der Beschickung des Stiftungsrates – aber auch des Publikumsrates – garantiert meiner Meinung nach diese Vielfalt und ist daher einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen.
Die bisher vorliegenden Vorschläge für eine Veränderung der Größe oder Art der Beschickung des Stiftungsrates laufen entweder letztlich auf eine Privatisierung und die Beseitigung des öffentlich-rechtlichen Auftrags hinaus oder es versuchen bestimmte Gruppen oder Medien einen stärkeren Einfluss auf den ORF zu gewinnen. Ich plädiere daher dafür, die derzeitige Größe und die Bestellmodalitäten des Stiftungsrates beizubehalten.

Karlheinz Kopf (ÖVP)

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Wie groß soll der Stiftungsrat künftig sein?
An die Stelle des heute 35-köpfigen Stiftungsrates soll ein 15-köpfiger Aufsichtsrat treten.

Wer soll ihn beschicken?
Zehn der fünfzehn Mitglieder (sozusagen die „Eigentümervertreter“) sollten vom Parlament (z.B. Hauptausschuss) nominiert werden. Fünf Mitglieder sollen die Belegschaft vertreten. Deren Stimmrechte sollen dem Aktienrecht bzw. dem Arbeitsverfassungsgesetz nachgebildet sein.

Mit wem soll er beschickt werden?
Kompetente, unabhängige Persönlichkeiten mit Erfahrung aus der Medien- bzw. sonstigen Wirtschaftswelt und einer speziellen Aufsichtsratsschulung.

Harald Vilimsky (FPÖ)

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Wie groß soll der Stiftungsrat künftig sein?
Kleiner, etwa um ein Drittel, damit effektiver und auch günstiger. Möglichst breite repräsentative Vertretung aller gesellschaftlichen Kräfte und Gruppierungen ist anzustreben.

Wer soll ihn beschicken?
Keine überproportionale Vertretung der Regierung mehr. Demokratisch gewählte Parteien sollen im Sinne der repräsentativen Demokratie in dem selben Schlüssel vertreten sein, wie im Hauptausschuss des Nationalrates. Der jetzige Entsendungsmodus ist demokratiepolitisch bedenklich. Es kann nicht sein, dass eine Partei mit 28% der Stimmen 15 Vertreter im Stiftungsrat stellen darf, eine Partei mit rund 20% jedoch nur 2.

Mit wem soll er beschickt werden?
Die Betriebsräte sollten weiter vertreten sein, allerdings ohne Stimmrecht bei Generaldirektoren- und Direktorenwahlen. Denkbar ist auch ein Sitz für den Redakteursrat, ebenfalls ohne Stimmrecht bei GD- oder Direktoren-Wahlen. Stiftungsräte sollten nicht mehr direkt vom Aufsichtsgremium in das Unternehmen wechseln dürfen, eventuell erst nach einer „Abkühlphase“ von 5 Jahren.

Dieter Brosz (Grüne)

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Wie groß soll der Stiftungsrat künftig sein?
Der Stiftungsrat soll künftig aus 15 Mitgliedern bestehen, von denen zehn von einem Gründungskonvent gewählt und fünf vom Betriebsrat bestellt werden. Letztere haben bei der Wahl des Generaldirektors und anderen Personalentscheidungen kein Stimmrecht.

Wer soll ihn beschicken? Mit wem soll er beschickt werden?
Der Gründungskonvent soll mit 50 bis 100 Personen aus diversen Institutionen und Interessenverbänden beschickt werden, unter Ausschluss von politischen Parteien und ihren Vorfeldorganisationen . Die von ihm gewählten Stiftungsräte werden für zwei bis acht Jahre bestellt, alle zwei Jahre scheiden zwei bis drei von ihnen wieder aus.
Die Nachfolger werden vom Stiftungsrat selbst ausgewählt. Einen Wechsel von Stiftungsräten in das Unternehmen soll in den ersten vier Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt werden, ebenso wie Geschäftsbeziehungen während ihrer Funktionsperiode. Die Einflussnahme der Landeshauptleute soll verhindert werden, indem ihr Mitspracherecht bei Bestellung und Abberufung der Landesdirektoren gestrichen wird.

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