ORF III: Einigung mit Behörde in Sicht

ORF III: Einigung mit Behörde in Sicht
Damit der Spartenkanal Wirklichkeit wird, könnte sich der ORF eine freiwillige Selbstbeschränkung mit weniger Werbung auferlegen.

Der neue ORF-Spartenkanal für Information und Kultur rückt schrittweise näher. Wie die APA aus dem ORF erfuhr, sind sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Streit um die Auflagen für ORF III inhaltlich einig. So soll eine freiwillige Selbstbeschränkung des ORF mit unter anderem weniger Werbung und dem Namenszusatz "Kultur und Information" eine Lösung bringen. Auch die von der BWB verlangte Limitierung von "fiktionalem Content" wäre kein Thema mehr. Weiterhin dürfte der ORF aber keine Cross Promotion für den neuen Kanal machen.

Die ausverhandelte Selbstbeschränkung wäre zeitlich auf drei bis fünf Jahre befristet, wobei der Zeitraum noch genau abgesteckt werden muss. So lange diese gilt, müsste ORF III zwei Hauptabende pro Woche von klassischer Spotwerbung verpflichtend freihalten. Auch würde sich der Sender verpflichten, in der Startphase nicht offensiv zu versuchen, den dritten Senderplatz auf den Fernsehgeräten zu erobern und kommt damit Befürchtungen entgegen, die die Privatsender wegen der Namensgebung ORF III erhoben hatten.

Beschränkungen zu fiktionalem Content fallen

Was fiktionalen Content angeht, ist keine prozentuelle Beschränkung mehr vorgesehen, allerdings wird ORF III wie vorgesehen darauf verzichten, amerikanische Blockbuster zu spielen. Filme a la "Hinterholz 8" oder ein Festivalerfolg des österreichischen Starregisseurs Michael Haneke sollen jedoch sehr wohl ihren Weg ins Programm finden können. Hierzu könne eine generelle Erklärung abgegeben werden, heißt es aus dem ORF. Allerdings sei dies bereits auch im ORF-Gesetz ausreichend geregelt.

Laut ORF laufen die Gespräche "ganz gut". Noch diese Woche soll ein Treffen von Spitzenvertretern von ORF und BWB vonstattengehen. Eine Einigung könnte demzufolge bis Ende Juli vorliegen. Als Senderstart ist Anfang Oktober angepeilt.

Derzeit wird noch juristisch ausgetüftelt, wie sich die Einigung auf die freiwillige Selbstbeschränkung im Verfahren umsetzen lässt. Die Genehmigung liegt aktuell in zweiter Instanz beim Bundeskommunikationssenat, nachdem sowohl BWB als auch ORF gegen den Erstbescheid der Medienbehörde KommAustria berufen hatten.

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde zeigte man sich am Montag auf APA-Anfrage zurückhaltend. Man schließe eine Einigung "nicht ganz aus", hieß es. Die BWB habe ihre Bedenken jedoch klar kommuniziert.

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