Festplattenabgabe: Amazon muss zahlen

Die Festplattenabgabe bringt Geld. Amazon muss zahlen.
Die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana gewinnt den langjährigen Prozess gegen das Unternehmen Amazon. Damit gibt der OGH den Kunstschaffenden Recht.

Der Oberste Gerichtshof hat seine lang erwartete Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Austro Mechana und dem Amazon-Konzern veröffentlicht. Amazon wird darin zur Rechnungslegung und Zahlung der Speichermedienvergütung dem Grunde nach verurteilt. Das System der Speichermedienvergütung, die in den letzten Jahren unter dem Schlagwort "Festplattenabgabe" besonders präsent war, wurde damit vom Höchstgericht bestätigt. Es entspricht dem Unionsrecht und führt daher zur Zahlungspflicht von Amazon für nach Österreich gelieferte Speichermedien.

Der Geschäftsführer der Austro Mechana, Gernot Graninger, zum Urteil: "Wir sind sehr froh, endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Kunstschaffenden erhalten zu haben. Der OGH hat eine richtige Entscheidung getroffen und die Zahlungspflicht eines multiterritorialen Konzerns bestätigt, der sich seit über zehn Jahren seiner Pflichten nach österreichischem und europäischem Recht zu entziehen versucht hat. Endlich können wir unsere sozialen und kulturellen Leistungen wieder aufnehmen."

Zur Vorgeschichte: Der US-Internetriese weigerte sich jahrelang, eine Speichermedienvergütung für nach Österreich gelieferte Handys oder Festplatten abzuführen und wurde daher schon 2007 von der Austro Mechana verklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied dann, dass österreichische Gerichte den Fall klären müssen. Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden. Wann Amazon das Geld auszahlen wird, ist nicht bekannt. Die Austro Mechana rechnet aber damit, dass der Betrag in zweistelliger Millionenhöhe in den kommenden drei Jahren überwiesen werden wird.

Keine Diskriminierung

Neben der angeblich fehlenden Rückerstattung an private Endverbraucher stand auch die Verteilung der Speichermedienvergütung über die Sozialen und Kulturellen Einrichtungen auf dem Prüfstand. Auch dieses steht mit dem Europarecht in Einklang und kann ebenso fortgeführt werden, da die behauptete Diskriminierung nicht stattfindet. Die Speichermedienvergütung ist für die Kunst- und Kulturszene von eminenter Bedeutung: während eine Hälfte der Einnahmen individuell an die Kunstschaffenden und Künstler ausgeschüttet wird, wird die andere mittelbar über die Sozialen und Kulturellen Einrichtungen (SKE) der Verwertungsgesellschaften in Form von sozialen Zuwendungen und kulturellen Förderungen ausbezahlt. Durch diese seit über 35 Jahren praktizierte Form der Selbstfinanzierung wurden und werden wichtige kulturelle Projekte erst möglich und einzelne Künstler erst groß. Ebenso wenig könnten viele Künstler wegen finanzieller Notstände ohne die sozialen Zuwendungen der SKE weiter kreativschaffend tätig sein.

Erst 2015 hat der Gesetzgeber mit der "Festplattenabgabe" das System der Privatkopiervergütung klargestellt und erweitert. So muss ab 1.10.2015 auch für privat erworbene Computerfestplatten und Smartphones eine Vergütung geleistet werden. Nachdem die Grundlagen dieses Systems nun vom OGH bestätigt wurden, ist damit auch die Festplattenabgabe einmal mehr als fairer Ausgleich für die österreichischen Künstler und Kunstschaffende bestätigt worden. Eine ganze Branche atmet auf.

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