Medienbehörde verbietet ORF eigenen YouTube-Kanal

Medienbehörde verbietet ORF eigenen YouTube-Kanal
Auch dürfen keine Gebührengelder für das Streaming-Projekt "Flimmit" verwendet werden.

Kein YouTube-Channel für den ORF: Die Medienbehörde KommAustria hat am Montag einen Bescheid veröffentlicht, wonach der Öffentlich-Rechtliche kein eigenes Angebot auf der Videoplattform betreibend darf. Eine exklusive Kooperation des ORF mit YouTube würde andere, vergleichbare Unternehmen diskriminieren und damit dem ORF-Gesetz (§ 2 Abs. 4 ORF-G) widersprechen, begründet die Behörde ihre Entscheidung. Außerdem werde damit die TVthek geschwächt.

Flimmit muss sich selbst tragen

Der zweite Bescheid hatte es ebenfalls in sich: Der ORF hatte der KommAustria den Vorschlag für einen „Öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“ unterbreitet, was nichts anderes bedeutet, als dass das schwächelnde Netflix-Pendant Flimmit mit Gebührengeldern gestützt werden sollte. Ein heikles Vorhaben, denn damit wollte der ORFerstmals einen gebührenfinanzierten Bezahldienst einführen.

Die Behörde lehnte ab: Entscheidend sei im gegenständlichen Fall der gesetzlich geforderte, jedoch vom ORF nicht erbrachte Nachweis über die wirtschaftliche Tragbarkeit des neuen Angebotes. Bei dem vorgelegten Finanzierungskonzept für die neue Videothek bleibe völlig unklar, wie groß der Anteil sei, der aus dem ORF-Programmentgelt einfließen müsste.

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