Konzertabsagen: Kein Ersatz für den Babysitter

Helene Fischer
Wogegen sich Veranstalter versichern und welche Kosten rückerstattet werden.

"Wir mussten telefonische Seelsorge betreiben. Wir hatten weinende Kinder in der Leitung, aufgelöste Erwachsene, die extrem enttäuscht waren, weil sie plötzlich um ihr Valentinstags-Geschenk umgefallen sind!"

Benedikt Haupt, der für die Helene-Fischer-Konzerte verantwortliche Projektleiter des Veranstalters LSK, erinnert sich an die Tage rund um den 13. und 14. Februar, an denen die Schlagerkönigin zwei von fünf geplanten Stadthallenkonzerten wegen Krankheit absagen musste (die Ersatztermine für Wien finden Sie hier). Aber nicht nur deshalb liefen die Telefone heiß.

Fischer-Fans forderten neben dem Geld für ihre Tickets auch die Auslagen für Hotel, Flug und sogar den Babysitter zurück.

Aber derartige Spesen – das steht auf der Rückseite jeder Eintrittskarte – werden im Falle einer Absage nie refundiert. "Es tut uns zwar wahnsinnig leid, dass die Leute vergeblich nach Wien gefahren sind, aber da hat der Endkunde keine keine Chance", sagt Katharina Lattermann, PR-Agentin der LSK. "Auch die Service-Gebühren, die Vertriebsstellen etwa für den Versand einfordern, werden nicht refundiert. Denn das ist eine Leistung, die bereits erbracht wurde."

Beides bestätigt Anja Mayer, Referentin der Arbeiterkammer in der Abteilung Kosumentenpolitik: "Ansprüche auf solche Spesen hätten nur eine Chance, wenn der Veranstalter Schuld an der Absage hätte, zum Beispiel gewisse Auflagen nicht erfüllt hätte. Das ist bei Krankheit nicht der Fall. Es gibt mit dem Kauf einer Karte auch kein Recht auf eine gewisse Länge oder Qualität der Veranstaltung. Man kann erwarten, dass etwa Helene Fischer ihre Songs ähnlich singt, wie man sie kennt. Oder dass es bei dem Namen am Ticket keine Irreführung gibt." Dass wenn etwa "Phantom der Oper" auf dem Ticket steht, auch das unter diesem Titel bekannte Musical gespielt wird. Gesetzliche Bestimmungen, wann ein Konzert als ordnungsgemäß durchgeführt gilt, gibt es nicht. Auch keine gesetzlichen Fristen, bis wann abgesagt werden muss, weil das meist unvorhersehbar ist. Vieles läuft in so einem Fall über guten Willen, Konsens und moralische Selbstverpflichtung der Veranstalter.

Freiwillig mehr

"Rainhard Fendrich hat einmal in Salzburg ein Konzert gespielt, bei dem er große Stimmprobleme hatte", erzählt Lattermann. "In der Pause hat er gesagt, dass er nicht weitersingen kann. Da gilt eigentlich, dass der Zuschauer kein Geld zurück bekommt, wenn beim Abbruch 50 Prozent der Show gespielt waren. Aber wir haben mit Fendrich ausgemacht, dass er das Konzert trotzdem kostenfrei nachholt. So kamen die Leute in den Genuss von eineinhalb Konzerten."

Auch Harry Jenner, Veranstalter des FM4-Frequency Festivals, setzt in solchen Fällen auf Kulanzlösungen: "2007 hat die Band Tool, einer der Headliner, abgesagt", erinnert er sich. "Wir haben dann angeboten, für diesen Tag anteilig das Geld zurückzugeben. Das haben aber nur verschwindend wenige in Anspruch genommen."

Sein schlimmstes Absage-Erlebnis hatte Jenner mit den Babyshambles und ihrem berüchtigten Frontmann Pete Doherty 2005 am Frequency. "Die waren damals sehr heiß gehandelt, und 40.000 Leute haben auf sie gewartet. Ich musste mir mit einem Bier Mut antrinken, damit ich auf die Bühne gehen und ihnen sagen konnte, dass Doherty zu blöd war, seinen Flieger zu erwischen. Und das zwei Mal hintereinander. Denn es gab nach dem Flug, mit dem die Band angekommen ist, auch noch einen späteren, mit dem er auch noch rechtzeitig gekommen wäre." Auf Ausfall und Absage war Jenner damals nicht versichert, weil er "noch grün hinter den Ohren war". Aber auch heutzutage ist es für ihn eine Sache des Ermessens, was er versichert: "Man kann die Produktionskosten versichern lassen, den Verdienstentgang, dass Künstler bestimmten Blödsinn machen und, und, und. Da gibt es extrem viele Varianten. Gerechnet über das Jahr, könnte man dafür ein Vermögen ausgeben."

Was versichert wird, ist auch abhängig von der Art der Verträge für ein Konzert. Bei großen internationalen Tourneen läuft es oft so, dass österreichische Veranstalter für eine Garantiesumme beim internationalen Tournee-Veranstalter einen Act einkaufen, und dieser Tourneeveranstalter für Hotel und Reisekosten aufkommt. Der österreichische Veranstalter kümmert sich um die Hallenmiete, die Bewerbung der Show und die Ticketausgabe.

Es gibt aber auch Deals, bei denen der hiesige Veranstalter sich auch um Anreise, Hotel und jedes andere Detail kümmert. Und es gibt Dutzende weitere Businessmodelle – bis hin zu dem Fall, dass der Künstler sich selbst veranstaltet und Agenturen wie die von Jenner nur für die PR bucht.

Die Versicherung, die heimische Veranstalter in jedem dieser Fälle abschließen, ist eine Haftpflicht für den Fall, dass Zuseher aus Schuld des Veranstalter verletzt werden. Die Versicherung gegen Absage bestreitet im allgemeinen der Tourneeveranstalter. "Dabei", weiß Benedikt Haupt, "gibt es definitiv Künstler, die als nicht mehr versicherbar gelten. Das ist eine Altersfrage und eine Frage der Gesundheit. "

Und wohl auch der Reputation. Leute wie Pete Doherty, der für seine Absagen berühmter ist als für seine Auftritte, oder der nicht mehr ganz fitte Ozzy Osbourne könnten dabei Schwierigkeiten haben. Und sollten sie doch einen willigen Versicherer finden, schießen die Prämien ins Unerschwingliche.

Zu schwer

Ein bisschen Vertrauen, dass Dinge wie ausgemacht passieren, ist im Veranstalterbusiness also schon von Nöten. Und wenn es dann doch nicht klappt, hilft Improvisationstalent. Das musste Harry Jenner am Beginn seiner Karriere feststellen: "Es war 2002, mein erstes Frequency", erinnert er sich. "Sonic Youth waren als Headliner gebucht. Ich hatte ihnen einen Billig-Flug besorgt und extra noch für Übergepäck für ihre Instrumente bezahlt. Am Spieltag um 11 Uhr rief mich der Tourmanager an und sagte: ,Harry, fang an zu telefonieren, sie laden gerade unsere Instrumente aus!" Der Pilot hatte kurz vorm Abflug entschieden, dass ihr Equipment zu schwer war." Innerhalb weniger Stunden musste Jenner Ersatzinstrumente beschaffen, ausleihen oder kaufen und auf das Gelände karren. Er schaffte es zum Glück rechtzeitig. Denn auch da war er nicht gegen Ausfall versichert.

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