Raubkunst: Eigentümer zieht Bild aus Auktion zurück

Bartholomäus van der Helst: Herrenporträt (möglicherweise Damnas Jansz. Pesser), 1647 (Auschnitt)
Bild war in gutem Glauben erworben worden, doch es hagelte Kritik am Verkauf.

Bereits 2016 war die geplante Auktion auf Intervention der französischen Botschaft gestoppt worden, nun sollte sie stattfinden - doch in letzter Minute zog der Eigentümer eines Porträts, das einst seinen jüdischen Besitzern geraubt worden und später nochmals aus einem NS-Kunstdepot entwendet worden war, das Bild zurück: Wie das Auktionshaus "im Kinsky" dem KURIER mitteilte, wird das "Herrenporträt" des Niederländers Bartholomäus van der Helst heute, Mittwoch, nicht zur Auktion gelangen.

Raubkunst: Eigentümer zieht Bild aus Auktion zurück
Kat. Nr. 476 Bartholomäus van der Helst Herrenporträt (möglicherweise Damnas Jansz. Pesser), 1647 Öl auf Holz, 65 × 49 cm (oval) EUR 15.000-30.000 c Auktionshaus im Kinsky, Wien
Das Bild, 1647 gemalt, gehörte einst zur Sammlung des Industriellen Adolphe Schloss (1851–1910) in Paris. Die Kollektion war während des Zweiten Weltkriegs von der deutschen Besatzungsmacht beschlagnahmt worden. Teile davon sollten ins geplante „Führermuseum“ in Linz gelangen und wurden in München eingelagert. 1945 kam es dort zu Plünderungen, viele Werke verschwanden – auch das vorliegende Bild.

Recht und Unordnung

Wie das Auktionshaus vermerkt, wurde das Gemälde 2000 im Münchner Kunsthandel angeboten und dort 2003 von einem österreichischen Händler gekauft. Seit 2004 sei es im Eigentum des Einbringers, der es "in gutem Glauben" kaufte. „Ich identifiziere mich nicht mit den Tätern, aber nach dem Diebstahl ist es zum Eigentumserwerb gekommen. Das ist unsere Rechtsordnung“, sagte Ernst Ploil, Anwalt und Teilhaber des Auktionshauses „Im Kinsky“, gegenüber dem KURIER.

Ploil hatte den Erben ein Drittel des Verkaufserlöses angeboten. Die Erben hatten aber stets auf einer "Naturalrestitution" beharrt und waren zu einer einvernehmlichen Lösung nicht bereit. Das Bild wurde auf einen Wert von 15.000 bis 30.000 Euro geschätzt. Anders als der Anwalt der Erben, der gegenüber dem Standard erklärt hätte, angesichts der Provenienz sei kein gutgläubiger Erwerb möglich, erklärt Ploil, dass das Bild sehr wohl legal zu erwerben wäre: Schließlich sei die Rechtmäßigkeit des Eigentümers gerichtlich bestätigt worden. Eine Auktion ist zudem im Gesetz als Grundlage für gutgläubigen Erwerb definiert, sie hätte das Bild sozusagen noch einmal. Dass die Rechtslage „nicht sauber“ sei, gibt Ploil aber zu: Er pocht auf eine Regelung, die die Beweislast im Kunsthandel teilweise umkehrt.

Der Fall hat international Kreise gezogen: im Guardian erklärte der Erben-Anwalt Antoine Comte, seine Genugtuung bestehe darin, zu wissen, dass das Bild außerhalb Österreichs „nicht weit kommen“ würde. Ploil relativierte das gegenüber dem KURIER.

Letztlich stand die in Österreich geltende Rechtsordnung nicht mit einer von den Erben und vielen Beobachtern empfundenen "moralischen Verpflichtung" in Einklang. Welche Schritte nun unternommen werden, ist allerdings nicht bekannt. Die Rechtslage in Bezug auf Raubkunst in Privateigentum wird durch den Rückzug allein nicht geklärt.

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