Jeannée bekam Post vom Presserat

Jeannée bekam Post vom Presserat
Wegen der Bezeichnung "Vieh" für Anders Behring Breivik rügte der Presserat "Krone"-Kolumnisten Jeannée. Auch Wochenzeitschrift "Zur Zeit" gerügt.

Post vom Presserat gibt es auf einen Kommentar von "Krone"-Kolumnist Michael Jeannée. Dieser hatte den Norweger Anders Behring Breivik, der im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utöya 77 Menschen getötet hatte, in seiner Kolumne "Post von Jeannée" ein "Vieh" genannt, das "weg gehöre". Nach Ansicht des Presserats ist diese Bezeichnung "für einen Menschen grundsätzlich nicht angemessen und abwertend". Eine Rüge setzte es auch für die rechtskonservative Wochenzeitschrift "Zur Zeit".

Die Empörung über die Verbrechen Breiviks sei laut Presserat zwar "ungemein groß und auch gerechtfertigt" und die Taten "verabscheuungswürdig". Dennoch habe jeder Mensch Anspruch auf den Schutz seiner Persönlichkeit. Die Bezeichnung Breiviks als "Vieh" im Zusammenhang mit der Todesstrafe suggeriere, dass Breivik kein Mensch wäre, sondern ein Tier, das man töten kann. Der Presserat Senat sieht in Jeannées Formulierungen deshalb einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach jeder Mensch Anspruch auf Wahrung der Rechte und Würde der Person hat.

Daneben setzte es eine Rüge für die Wochenzeitschrift "Zur Zeit", die in einem Artikel über straffällig gewordene Asylwerber mehrmals der Begriff "Neger" verwendet hatte. Das Medium hielt dem entgegen, dass der Begriff "Neger" seit rund 300 Jahren im deutschen Sprachgebrauch üblich wäre und es auch kein gesetzliches Verbot des Begriffs gebe. Beim Presserat betonte man indes, dass der Begriff einen "Bedeutungswandel" erfahren habe, der betroffenen Bevölkerungsgruppe von außen aufgedrängt wurde und "in unserer Gesellschaft abwertend und beleidigend ist". Der "Zur Zeit"-Bericht habe deshalb gegen den Ehrenkodex verstoßen, wonach jede Diskriminierung aus rassischen, religiösen, nationalen, sexuellen oder sonstigen Gründen unzulässig ist.

Der Presserat führte das Verfahren übrigens in beiden Fällen auf eigene Initiative durch, um zu prüfen, ob die Artikel Grundsätzen der Medienethik entsprechen. Die "Kronen Zeitung" machte dabei - im Gegensatz zur Zeitschrift "Zur Zeit" - keinen Gebrauch von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen.

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