Gurlitt-Anwälte betrachten Beschwerde als erledigt

Dieses Türschild stammt von Gurlitts Wohnhaus in Salzburg. Die Polizeiaktion fand allerdings in München statt.
Die Beschwerde gegen die Beschlagung der Schwabinger Kunstsammlung habe ihren Zweck erfüllt.

Die Anwälte des Kunsthändler-Sohnes Cornelius Gurlitt betrachten ihre Beschwerde gegen die Beschlagnahme der Schwabinger Kunstsammlung als erledigt. "Wir haben erreicht, was wir wollten", sagte Gurlitts Sprecher.

Eine offizielle und formelle Rücknahme der Beschwerde, die Gurlitt und seine Anwälte Anfang des Jahres gegen die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Augsburg eingelegt hatten, sei aber nicht möglich.

Am 7. April hatte Gurlitt der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern vertraglich zugesichert, seine millionenschwere Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben. Daraufhin hob die Staatsanwaltschaft Augsburg die Beschlagnahme auf und gab die Werke frei.

In der Begründung bezog sich die Behörde auch auf neue Erkenntnisse aus der Beanstandung der Gurlitt-Anwälte. "Die Beschwerde hat ihren Zweck erfüllt", sagte Gurlitts Sprecher.

Wann die Rückgabe stattfinden soll und wo die Bilder dann unterkommen, dazu wollen sich Gurlitts Berater weiterhin nicht äußern.

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