Gabalier verliert vor Gericht gegen Konzerthaus-Chef

Andreas Gabalier live im Konzert in der Wiener Krieau am 15.08.2014
Oberster Gerichtshof weist Klage ab.

Schlagersänger Andreas Gabalier ist endgültig mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske abgeblitzt. Der Oberste Gerichtshof habe Gabaliers Klage abgewiesen, berichtet die Presse.

Naskes hatte in einem Presse-Interview gesagt, er hätte Gabalier im Konzerthaus nicht auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und das Konzerthaus treffe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen. Gabalier befürchtete daraufhin wirtschaftlichen Schaden und brachte eine Ehrenbeleidigungsklage ein. Um letztere ging es nun beim Obersten Gerichtshof. In den vorigen zwei Instanzen hatte Gabalier keinen Erfolg gehabt.

Da Gabalier selbst oft provoziert, müsse er sich die Aussagen Naskes gefallen lassen, hieß es nun laut Presse vom Obersten Gerichtshof. Und es könne keine Rede davon sein, dass die Aussagen Naskes den Sänger "ins rechte Eck" gestellt hätten. Der Gerichtshof rief die Äußerungen des Sängers in Erinnerung, etwa über den "Gender-Wahnsinn" oder die Nicht-Akzeptanz der "Töchter" in der Bundeshymne. Damit habe der Sänger "öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen", und müsse daher wie auch Poltiker "einen höheren Grad an Toleranz" bei Aussagen über sich zeigen.

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