Falsche Klimt-Rückgabe: Eine Statement aus dem Reißwolf

Falsche Klimt-Rückgabe: Eine Statement aus dem Reißwolf
Trenklers Tratsch. Lederer-Erben zweifeln an der Argumentationskette des Rückgabebeirats im Jahr 2000 bezüglich "Apfelbaum II"

Vor ein paar Tagen konnten Sie im KURIER lesen, dass die Republik im Jahr 2000 ein Bild von Gustav Klimt, „Apfelbaum II“, fälschlicherweise an die Erben nach Nora Stiasny restituiert hat. Denn das Gemälde, das im Belvedere hing, hatte dem Industriellen August Lederer gehört.

Unmittelbare Folgen gibt es keine, weil die Lederer-Erben (nach derzeitigem Wissensstand) keinen rechtlichen Anspruch auf das Gemälde haben: Es fehlt der Nachweis, dass der „Apfelbaum II“ in der NS-Zeit beschlagnahmt wurde – wie die restliche Sammlung von Lederer (samt Klimts „Beethovenfries“). Allerdings gelangte Gustav Ucicky, der in der NS-Zeit aufgrund bester Verbindungen zum Regime eine große Klimt-Sammlung aufbauen konnte, in den Besitz des Bildes. Dass die Familie Lederer ihm den „Apfelbaum II“ freiwillig überließ, ist kaum anzunehmen.

Aber wie konnte es zu der Entscheidung zugunsten der Erben nach Nora Stiasny, vertreten von Alfred Noll, kommen? Und gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die Schenkung rückgängig zu machen? Das hat nun, auf Ersuchen von Kulturminister Thomas Drozda, die Finanzprokuratur zu prüfen.

Sie erhielt dieser Tage ein paar Ratschläge – von einem der Lederer-Erben. Aufgrund seiner Recherchen zum „Beethovenfries“, den er erfolglos zurückverlangte, kamen ihm vor zwei Jahren erhebliche Zweifel an der Argumentationskette des Rückgabebeirats im Jahr 2000 bezüglich „Apfelbaum II“. Und er sollte Recht behalten.

Der Erbe stößt sich u.a. daran, dass seine Familie nicht in das Verfahren eingebunden worden war. Was an sich in Ordnung geht, da das Kunstrückgabegesetz kein Anhörungsrecht kennt. Die Erben nach Nora Stiasny hingegen wurden sehr wohl gehört – und nahmen damit vielleicht Einfluss auf die Entscheidung des Beirats.

Noll bestreitet dies: Er finde es journalistisch nicht ganz unproblematisch, wenn der Autor dieser Zeilen den Eindruck entstehen lasse, „als ob die Erben in dieser Sache ein Antragsrecht oder ein Anhörungsrecht gehabt hätten“. Es handle sich um „ein reines Offizialverfahren ohne jede Beteiligung der Betroffenen bzw. deren Erben“.
Tatsächlich? In der Begründung des Rückgabebeirats vom Oktober 2000 wird ausdrücklich auf „die Ausführungen Dris. Noll in seiner Stellungnahme vom 17. Mai 2000“ Bezug genommen. Der Autor dieser Zeilen bat Noll daher um die damaligen Ausführungen. Der Anwalt konterte: „Ich habe aus der Erinnerung keine Ahnung, was ich vor 18 Jahren geschrieben habe; ich glaube auch, dass dieser Akt wie üblich (also sieben Jahre nach seiner Beendigung) aus dem Archiv dem Reißwolf überantwortet wurde.“ Zudem sei er prinzipiell zu Verschwiegenheit verpflichtet.

Warum die Zurückhaltung?

In eben dieser pikanten Stellungnahme schreibt Noll, dass Nora Stiasny laut eigenem Bekunden „ein Bild von Gustav Klimt“ besessen habe. „Dabei handelt es sich“, behauptet Noll selbstbewusst, um den „Apfelbaum II“; die offizielle Provenienz, eben die „Sammlung Lederer“, sei „falsch“. In der Folge zitiert Noll den Publizisten Hubertus Czernin, der den Sachverhalt im Standard falsch dargestellt hatte. Noll, laut Falter ein „Glückspilz“, war auf Vermittlung von Czernin der Anwalt der Stiasny-Erben geworden. Es wäre interessant zu erfahren, ob er (wie der Anwalt des Lederer-Erben in einem anderen Fall) eine Haftungserklärung unterschreiben hat.

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