Kunstmuseum Bern will Rückgabeansprüche genau prüfen

Kunstmuseum Bern will Rückgabeansprüche genau prüfen
Noch gibt es keine Entscheidung ob das Erbe angetreten wird.

Seine Kunstsammlung soll in die Schweiz gehen, so hat es der am Dienstag verstorbene Cornelius Gurlitt verfügt. Das Kunstmuseum Bern würde Rückgabeansprüche für Raubkunst genau prüfen - wenn es das schwierige Erbe denn akzeptiert. Während Bayern untersucht, ob die Bilder überhaupt in die Schweiz dürfen, bleiben die Salzburger Funde vorerst in Österreich, wie die APA erfuhr.

Erst müsse der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern entscheiden, ob das Erbe von Cornelius Gurlitt akzeptiert wird. Man müsse die Sammlung "erst gründlich prüfen, um zu sehen, wie viele bedeutende Kunstwerke der Klassischen Moderne wirklich dabei sind", sagte Museumsdirektor Matthias Frehner am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Für den Fall der Erbschaftsannahme wolle sich das Museum jedenfalls an die Bestimmungen der Washingtoner Erklärung zur Rückgabe von NS-Raubkunst halten und Rückgabeansprüche möglicherweise rechtmäßiger Besitzer prüfen, betonte Frehner.

"Kein Handlungszwang"

Cornelius Gurlitt, Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, hatte überraschend das Schweizer Museum zum Alleinerben seiner umstrittenen Sammlung bestimmt, die deutsche Behörden Anfang 2012 beschlagnahmten. 1.280 Bilder wurden damals in Gurlitts Wohnung in München-Schwabing gefunden. Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" geht von 458 Bildern unter NS-Raubkunstverdacht aus, Gurlitt und seine Anwälte sprachen stets von nur rund 40.

Ob alle Bilder tatsächlich in die Schweiz ausgeführt werden dürfen oder ob in einigen Fällen das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes dagegen spricht, will das bayerische Kunstministerium prüfen. Es sieht dabei aber keine Eile. "Es gibt keinen Handlungszwang, weil die Bilder ohnehin auf ein Jahr verwahrt werden sollen", sagte ein Ministeriumssprecher.

Salzburg

Die über 200 Gemälde, die in dem verwahrlosten Haus des kürzlich verstorbenen Cornelius Gurlitt im März in der Stadt Salzburg gefunden wurden, werden indes "an einer sicheren Adresse in Salzburg verwahrt", wie das Bundesdenkmalamt in Wien am Donnerstag der APA auf Anfrage mitteilte. Diese Auskunft habe man von einem Rechtsanwalt des Herrn Gurlitt erhalten, hieß es. Vorerst sei auch keine Verbringung dieser Sammlungsbestände beabsichtigt.

Gurlitt-Sprecher Stephan Holzinger bestätigte am Donnerstag gegenüber der APA nur, dass sich die Salzburger Fundstücke in Österreich befinden. Die Aussage des Bundesdenkmalamtes, wonach die betreffenden Gemälde in Salzburg aufbewahrt würden, könne er nicht bestätigen, erklärte Holzinger. Was nun mit den Kunstwerken aus dem Salzburger Gurlitt-Haus weiter geschehe, könne er derzeit nicht sagen. Das hänge auch davon ab, ob das Testament gültig sei und das Kunstmuseum Bern das Erbe auch antritt. Wenn ja, müsste das Museum entscheiden, was mit den "Salzburger" Gemälden geschieht, vorausgesetzt, dieser Teil der Sammlung fällt dem Erbe zu.

Das Bundesdenkmalamt in Wien geht davon aus, dass für alle Werke der Sammlung aus Salzburg, die ins Ausland verbracht werden sollen, "rechtzeitig ein Ausfuhransuchen gestellt wird, damit eine Bearbeitung unsererseits erfolgen kann", informierte die stellvertretende Leiterin der Ausfuhrabteilung im Bundesdenkmalamt. "Die geltende Ausfuhrbestimmungen wurden dem zuständigen Rechtsanwalt zur Kenntnis gebracht."

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