Fall Gurlitt: Justiz kündigt Entscheidung in Strafverfahren an

Namensschild an der Tür des Salzburger Hauses von Cornelius Gurlitt
Zusammenhang mit Einigung zwischen Kunstsammler Gurlitt und der deutschen Bundesregierung?

Die Staatsanwaltschaft Augsburg will morgen, Mittwoch, eine Entscheidung im Ermittlungsverfahren gegen Cornelius Gurlitt treffen. Das sagte ein Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa, ohne Details zu nennen. Die Behörde hatte vor zwei Jahren 1.280 Bilder aus Gurlitts Münchner Wohnung unter Berufung auf den Verdacht auf ein Steuerdelikt beschlagnahmt.

Etwa fünf Monate nach Bekanntwerden des Falles schlossen der 81 Jahre alte Kunstsammler und seine Anwälte nun am Montag einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern. Darin erklärte Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, sich bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben. Spätestens innerhalb eines Jahres soll er seine Sammlung zurückbekommen.

Doch Deal?

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg wollte sich zu dieser Einigung zunächst nicht äußern und verwies auf die für Mittwoch zu erwartende Entscheidung. Staatsanwalt Reinhard Nemetz hatte stets betont: "Ganz klar ist: Es wird keinen Deal, Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Rückgabe der Bilder oder Ähnliches geben." Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, die Einigung mit Gurlitt und das Strafverfahren in Augsburg seien völlig getrennt voneinander zu betrachten.

Auch nach der Einigung zwischen Gurlitt, Bund und Freistaat sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Raubkunst-Streitigkeiten um seine Bilder könnten sich lange hinziehen - und wenn es hart auf hart kommt, muss doch ein Gericht entscheiden. "Wenn es zu keiner Einigung kommt, gibt es den Zivilrechtsweg", sagte der Ministeriumssprecher.

Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund", so betonte der Sprecher, habe nur die Aufgabe, die Herkunft der Bilder zu erforschen. Eine Entscheidung treffen die Experten nicht. Im Falle eines Gerichtsverfahrens könnte Gurlitt sich zwar auf Verjährung berufen, allerdings hoffen die Behörden, dass er im Sinne einer "fairen und gerechten Lösung" dann darauf verzichtet.

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