Dossier widmet sich Werbepraxis von "Österreich"

Dossier widmet sich Werbepraxis von "Österreich"
Recherche-Plattform veröffentlicht interne Emails - Fellner weist die Vorwürfe zurück.

Die Recherche-Plattform Dossier.at hat im Rahmen eines aktuellen Schwerpunkts über die Tageszeitung „Österreich“ eine Reihe von E-Mails veröffentlicht, die die Schleichwerbepraxis des Blattes aufzeigen sollen. Interne E-Mails zeigen, wie Herausgeber Wolfgang Fellner seine Mitarbeiter über gekaufte Artikelserien von Anzeigenkunden informiert. Fellner weist die Vorwürfe zurück.

Die Fälle - angeführt werden etwa Kooperationen mit den Kunden Saturn, ÖBB und IKEA - stammen laut Dossier aus den Jahren 2011 und 2012. Das Möbelhaus IKEA soll laut den E-Mails etwa 10.000 Euro für einen redaktionellen Artikel gezahlt haben, die ÖBB mit positiven Berichten über ihr Zug-Catering und negativen Berichten über hohe Benzinpreise bedacht worden sein. Für Saturn forderte Fellner demnach in der Redaktion „Storys“ über Verkaufsaktionen an. Werbung werde getarnt und als Journalismus verkauft, so die Kritik.

Österreich“-Gründer Fellner sieht in den angeführten Beispielen kein Problem. „Die Storys 'Oster-Reisewelle', 'hohe Benzinpreise' und 'Stau zu Ostern' sind in jeder Tageszeitung des Landes erschienen - dafür braucht es keine ÖBB-Inserate“, erklärte Fellner gegenüber Dossier. Berichte über Eröffnungen und Verkaufsaktionen von Saturn und Media Markt seien wiederum „Teil unseres redaktionellen Konzepts, weil sie bei Lesern extrem beliebt sind.“ Unerlaubte Praktiken stellt Fellner zugleich in Abrede: „Ich kann Ihnen versichern, dass es in 'Österreich' keine Schleichwerbung gibt - jedenfalls viel weniger als in anderen Medien.“

Schleichwerbung gilt als Täuschung von Lesern und Konsumenten und ist deshalb in Österreich laut Paragraf 26 Mediengesetz verboten. Entgeltliche Einschaltungen müssen auch als solche gekennzeichnet sein. Die von Dossier aufgezeigten Fälle sind verjährt.

Der PR-Ethik-Rat wies in der Vergangenheit wiederholt darauf hin, dass es sich bei der Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Einschaltungen de facto um totes Recht handle. Die Behörden würden der Verfolgung von Schleichwerbung praktisch nicht nachgehen. 476 Anzeigen, die bei der Polizei wegen Verdachts auf Schleichwerbung gegen die fünf reichweitenstärksten Zeitungen des Landes eingebracht wurden, blieben 17 Monate lang unbearbeitet. „Das kann so nicht weitergehen. Die Manipulation nimmt zu und wir haben kein funktionierendes Medienrecht“, erklärte PR-Ethikrat-Vorsitzende Gabriele Faber-Wiener.

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