Danke, Herr Pelinka!

Danke, Herr Pelinka!
Jetzt kann der ORF gründlich reformiert werden

Um es gleich vorwegzunehmen. Ja, ich bin einschlägig vorbelastet, denn ich habe  zweimal (!) zwischen dem ORF und der ÖVP hin und her gewechselt.

Ich war in  der ÖVP: Stv. Chefredakteur des Pressedienstes, Pressesprecher zweier Finanzminister (Wolfgang Schmitz und Stephan Koren). Bundesgeschäftsführer, Abg. z. Nationalrat, Politischer Direktor des Parlamentsklubs, Kultur- und Demokratiesprecher. Mitglied des ORF Kuratoriums und des Stiftungsrates.

Ich war im ORF: Chef der Öffentlichkeitsarbeit, Landesintendant von Niederösterreich, und Generalsekretär unter Gerd Bacher. Landesintendant der Steiermark unter Gerhard Zeiler.

Diese Vita ist die Legitimation dafür, dass ich mich auch als Pensionist im 77. Lebensjahr zu den Grundsatzfragen der Demokratie und zur Rettung des österreichischen Kulturinstituts ORF  zu Wort melde. Das „Kusch“, (mit dem uncharmanten Zusatz „Oida“) mit dem von bestimmter Seite blitzschnell reagiert wird, gilt nicht, solange es keine tiefgreifende Auseinandersetzung über Inhalt und Struktur eines künftigen neuen und eigenständigen ORF gibt.

Ich kenne Nikolaus Pelinka nicht. Ich kenne seine Fähigkeiten nicht, ich kenne seine  Begabungen nicht und dass er jung ist, ist mir ebenso „wurscht“, wie die Frage nach dem Vater, dem Onkel oder seinem Parteibuch. Dass sich ein Generaldirektor, seinen Bürochef selbst aussuchen kann.., eh klar. Es ist Nikolaus  Pelinkas großes Verdienst, dass die Diskussion über die Partei- und Regierungsabhängigkeit des ORF, die nach der Wahl des Generaldirektors im letzten Sommer sehr rasch abebbte, mit voller Wucht  wieder entbrannte. Er ist, ob ihm das lieb ist oder nicht, "jener berühmte und dicke Tropfen, der das Fass… zum Überlaufen gebracht hat" (O-Ton Zentralbetriebsratsobmann Gerhard Moser).
Und dafür sage ich: „Danke Nikolaus Pelinka!“ Die Diskussion  geht weiter. Und kommt so vielleicht doch noch zu einem guten Ende.

Man muss sich das nur vorstellen, vor genau 45 Jahren trat ein Rundfunkgesetz in Kraft, das auf dem legendären Volksbegehren 1964, dem ersten in der II. Republik, basierte. 832.353 Österreicherinnen und Österreicher haben damals unterschrieben. Am 1. Jänner 1967 war das Ziel erreicht, die Proporzwirtschaft der Parteien die nach dem Zweiten Weltkrieg eingerissen war, wurde abgeschafft. Der ORF war geboren. Eine neue Ära unter dem legendären Generalintendanten, Gerd Bacher, begann mit einer bis dahin unbekannten „Informationsexplosion“ von hoher Qualität und Objektivität.

Die Politik hat diese bürgergesellschaftliche Emazipation nie verwunden und erst recht  nicht verziehen.. Schon Bruno Kreisky begann das Rad zurückzudrehen und ließ 1974 das Gesetz nur deshalb ändern, um Gerd Bacher los zu werden. Weitere Versuche den Parteien- und Regierungszugriff wieder zu verstärken erfolgten  2001 (schwarz/blau) und 2010 (schwarz/rot).

Mit dem neuen Gesetz das zum Jahresbeginn in Kraft trat und zu dem der Medienstaatssekretär kürzlich so zynisch-frivol gratulierte, ist die politische Vereinnahmung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Österreich, ganz im Sinne der Parteisekretariate und ganz gegen den Sinn des seinerzeitigen Volksbegehrens, abgeschlossen. Der ORF „gehört“ wieder den Parteien. (Anmerkung: Meine Bewunderung gilt den Programmmachern, die unter diesen Bedingungen arbeiten müssen)

Unter dem Vorwand, EU-Richtlinien zu befolgen, wurde über den ORF, dem von der Verfassung Unabhängigkeit und Überparteilichkeit garantiert wird, eine „Medienbehörde“ gestülpt, die aus sieben betriebsfremden Juristen besteht, die vom Bundeskanzler allein ernannt werden.

Sie kann Entscheidungen der ORF Organe aufheben oder diese abberufen (politische Abhängigkeit), sie entscheidet über Höhe und Zeitpunkt der Anpassung der Programmentgelte (wirtschaftliche Abhängigkeit) , sie entscheidet über neue Programmangebote, überprüft die Qualitätssicherung und beurteilt das „marktkonforme“ Verhalten des ORF (programmliche Abhängigkeit).

Damit ist der ORF wieder voll dem Zugriff der Parteien ausgesetzt. Eine in den letzten Jahren müde gewordene Öffentlichkeit hätte das kaum mehr registriert, wäre nicht die „Affäre Pelinka“ gekommen. Auf einmal war sie wieder da: die Wut über den frechen Umgang der Parteien mit Österreichs wichtigstem Kultur- und Informationsinstitut. In bisher nicht gekanntem Ausmaß leisten derzeit der Betriebsrat, der Redakteursrat und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses offen Widerstand,
Schon 2006 wurden zahlreiche Journalistinnen und Journalisten im Rahmen der Aktion „SOS-ORF“ aktiv und protestierten öffentlich. 2009 entstand die überregionale Plattform „Rettet den ORF“. Beide Gruppen traten gemeinsam für die Unabhängigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Österreich ein. Nach einigen Wochen wurde es wieder still. Die Parteien wendeten die „erprobte“ Taktik des „Aussitzens“ an.

Ein Beispiel: Im Sommer des 2011 mussten sich die Parteien anlässlich der Wahl des Generaldirektors von den Zeitungen noch einiges anhören: „Der ORF ist eine Geisel der Politik.“ („Kurier“). „Unrühmliches Kapitel österreichischer Politikgeschichte“ („Tiroler Tageszeitung“). „Die totale Faymannisierung des ORF.“  „Der ORF befindet sich im Würgegriff der Politik“. („Der Standard“). „ORF-Stiftungsrat: seit Jahren im Netz der Parteien.“(„Kleine Zeitung“ ). „Er ( der ORF, Anm.) ist ein Spielball der Parteien“. („Wiener Zeitung“). „SPÖ nimmt ungeniert Einfluss.“ („Vorarlberger Nachrichten“). „Die Regierungsparteien teilen sich den ORF ohne Genierer auf.“ („Salzburger Nachrichten“). „Gegen die klare SPÖ-Mehrheit wäre jede Kandidatur Selbstmord gewesen. “(Niederösterreichische Nachrichten“).„Kaum ist die Wahl geschlagen, werden die `Felle´, wie zuvor in politischen Gesprächen ausverhandelt, verteilt.“ („Die Presse“).  „Schwierig ist es, keine Satire über die Vorgänge rund um die ORF-Wahl zu schreiben“  („Die Furche“). „Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie der Schweiz, entscheidet in Österreich nämlich nur die Politik und nicht die Qualität“ („Der Falter).„Zwischen Parteien und ORF ist Dankbarkeit eine politische Kategorie“ („Profil“).„Eine Farce namens ORF-Wahl“ („News“). „Politkampf um Macht im ORF“ („Österreich“).

Und in der Nachbarschaft: „Ein Schmierentheater.“ („Dolomiten“, Südtirol).„Der ORF bleibt im Griff der Politik.“ („Tagesanzeiger“, Schweiz). „Der ORF ist alleine nicht in der Lage, sich aus dem Würgegriff der politischen Begehrlichkeiten zu befreien.“  ("Süddeutschen Zeitung").
Die Parteien stellten sich, wie immer, taub und nach kurzer Zeit war wieder alles vorbei. Daher: Nikolaus Pelinka soll ruhig das werden, wofür ihn sein Generaldirektor, oder wer sonst noch, haben will. Er wird dort Aufhänger und Antrieb dafür sein, der Regierung und den Parteien den ORF eines Tages schlicht und einfach wegzunehmen.
„Es geht  nicht um Personen, sondern um ein System“ ( O-Ton Redakteurssprecher, Dieter Bornemann), das von Grund auf neugeregelt gehört.

Und so könnte die Struktur eines vom Joch der Parteien und der Regierung befreiten, unabhängigen ORF aussehen:


Rahmenplan für eine Neugründung des ORF *)
Unabhängig – Zukunftssicher – Öffentlich-Rechtlich
Von Kurt Bergmann

Präambel

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist  eines der  wichtigsten Kultur- und Informationsinstitute Österreichs.

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist in Radio, Fernsehen und Internet das Medium österreichischer Identität, kein anderes kann seine Aufgaben in gleichem Maße erfüllen.

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist verpflichtet sein Programmangebot an den Prinzipien, Fairness, Unparteilichkeit, Objektivität, Pluralität und Qualität zu orientieren.

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist ein unersetzlicher Partner für Politik, Wirtschaft, Kultur, Kunst, Wissenschaft, Forschung, Bildung, Lebenshilfe, Tourismus, und Sport.

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten österreichischen Medienlandschaft insbesondere der Musik- und Filmwirtschaft.

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist verpflichtet österreichische Kreativität abseits des Quotendenkens auf allen Gebieten zu fördern.

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird über Werbung und über Gebühren finanziert. Er unterliegt schärfsten wirtschaftlichen und gesetzlichen Kontrollen

•    Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist das einzige Massenmedium Österreichs,  das nicht nur  nationale, sondern auch übernationale  Bedeutung, insbesondere in Europa hat.



Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk kann seine Aufgaben gegenüber der Gesellschaft nur erfüllen, wenn der Gesetzgeber auch die nötigen Rahmenbedingungen schafft, um die in der Verfassung festgeschriebene Unabhängigkeit auch leben zu können.

1.    Politische Unabhängigkeit.

Die Mitwirkung von Parteien, Regierungen und Interessenvertretungen in den Gremien wird auf ein demokratiepolitisches Minimum reduziert.
Politische Mandatar/e/innen, (Schutzfrist 6 Jahre), Ministersekretäre
und Mitarbeiter/innen von Parteien oder ihren Vorfeld- Unter- und
Nebenorganisationen (dieselbe Schutzfrist) dürfen weder in die Gremien noch in Führungsfunktionen des ORF berufen werden.

Jährlich ist ein Bericht des/der Generalintendant/in über politische Interventionen zu veröffentlichen.


2.    Wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Die neue Abgabe auf die Nutzung elektronischer Geräte dient der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen Programme des ORF und von solchen privater Sender.
Diese Abgabe wird in Abständen (zwei Jahre) an die Veränderungen  des  Verbraucherpreisindexes angepasst.
Die Finanzhoheit liegt ausschließlich beim ORF.
Staatlich festgelegte Befreiungen sind von der Republik zu 100 % zu ersetzen.
Der  bisher vom Staat zusätzlich zur Rundfunkgebühr eingehobene Kunstförderungsbeitrag und die sogenannten Landesabgaben  sind zur Finanzierung des  Kulturauftrags des ORF  einzusetzen  (qualitätsvolle  Film- und Fernsehproduktionen, Radio – Symphonieorchester, mehrfernsehprogramm aus den Landesstudios).

3.    Die programmliche Unabhängigkeit.

Der Stiftungsrat  hat kein Mitspracherecht beim Programm. Seine Kompetenz ist beschränkt  auf Schemafragen im Rahmen der längerfristigen Planungen.

Die Eigenverantwortung der Programmmacher ist zu stärken, Das Weisungsrecht des/der Generalintendant/en/in wird auf die mittel- und längerfristige Planung eingeschränkt. Das Redakteursstatut, ist auszubauen (z.B. Vertretung im Stiftungsrat)

Der ORF erfüllt seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag im Rahmen seiner RADIO-, FERNSEH- und ONLINE-Angebote.

Diese bestehen aus drei nationalen (Ö1, Ö3 und FM4) und 9 regionalen RADIOPROGRAMMEN, aus mindestens zwei FPERNSEHROGRAMMEN (ORF eins, ORF2), TV-Spartenprogrammen aus den Bereichen Sport (ORF Sport+), Information und Kultur (ORF III); sowie aus ORF-ONLINE.

Im Interesse der österreichischen Kultur, völkerrechtlicher Verpflichtungen und der im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher sind ein unverschlüsseltes Radio- und ein unverschlüsseltes Fernsehprogramm über Satellit zu verbreiten.              

Die derzeit geltenden Werbebestimmungen bleiben aufrecht. Im
Konnex mit humanitärem Sponsoring ist ein der Höhe der Spende adäquater Einsatz von kommerziellen Werbespots möglich, die nicht auf die Gesamtwerbezeit angerechnet werden.




4.    Der/Die Bundespräsident/in bestellt die Gremien
Die Bestellung der Gremien  (Stiftungsrat und  Publikumsrat)  erfolgt durch den/die Bundespräsident/en/in  (nicht wie bisher durch die Bundesregierung) auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen, an denen im Gesetz genau definierte Einrichtungen, Verbände und Organisationen teilnehmen können. Die Kandidatenliste ist zu veröffentlichen, die Ernennungen  sind öffentlich zu begründen.
Die Mitglieder der Gremien können im Zeitraum, für den sie bestellt sind (fünf Jahre), nicht abberufen werden, regionale oder nationale Wahlergebnisse haben in Zukunft keine Veränderungen mehr zur Folge.

5.    Der Stiftungsrat bestellt den/die Generalintendanten/in
( Anm.: Generalintendant und nicht Generaldirektor – weil Kulturinstitut und nicht Gurkerlfabrik)
Die Bestellung des/der Generalintendant/en/in erfolgt auf der Basis von nationalen und internationalen  Ausschreibungen, dem Gutachten internationaler Experten und einem öffentlichen Hearing durch den Stiftungsrat.
Die Wahl des/der Generalintendanten/in erfolg geheim!

Das Mitspracherecht der Personalvertretung wird den entsprechenden Bestimmungen des  Aktiengesetzes angepasst. Danach ist bei der Bestellung des/der Geschäftsführer/s/in sowohl eine Mehrheit des gesamten Gremiums wie auch eine Mehrheit unter den Kapitalvertretern notwendig.

Der/Die Generaldirektor/in kann bei erwiesener Unfähigkeit oder bei
Gefahr in Verzug (dramatischer Quoteneinbruch, finanzielle
Fehlhandlungen, Nichteinhaltung des Budgets, Bevorzugung einer
bestimmten politischen Partei etc.) jederzeit von einer einfachen Mehrheit der Wahlberechtigten im Stiftungsrat abgelöst werden.

6.    Der/Die Generalintendant/in bestellt die Geschäftsführung.
(Informationsintendant/in, Programmintendant/in,
Strukturdirektor/in)

Der/Die Generalintendant/in bestellt in Eigenverantwortung den/die
Informationsintendant/en/in, den/die Programmintendanten/innen, den/die Strukturdirektor/in  und die neun Landesintendanten/innen auf der Basis einer nationalen sowie internationalen Ausschreibung.

Informationsintendant/in und Programmintendant/in sind jeweils in Ihrem Bereich zuständig für Radio, Fernsehen und Internet.     

Das vorgeschlagene Team kann der Stiftungsrat nur in seiner Gesamtheit mit einer  Mehrheit  von 2/3 seiner Mitglieder (geheim) ablehnen.

Die Ablöse von Intendant/en/innen oder Landesintendant/en/innen ist
nur mit qualifizierter Mehrheit möglich.

10 % der ORF-Kunden (Gebührenzahler/innen und
Gebührenbefreite) können ein Ablöseverfahren gegen die
Geschäftsführung einleiten.


7.    Die Zusammensetzung des Stiftungsrates (19 statt 35)

•    Die Bundesregierung entsendet nur mehr ein Mitglied in den Stiftungsrat (bisher neun).

•    Die Konferenz der Landeshauptleute entsendet mit einstimmigem Beschluss ebenfalls nur eine Person in das höchste Gremium des ORF (bisher neun).

•    Keine Parteienvertreter mehr im Stiftungsrat (bisher fünf)

•    Je ein Mitglied kommt aus folgenden 12 Bereichen:  Wissenschaft und Forschung; Bildung; Kunst;  Kultur; Film-, TV- und Musikwirtschaft; Religion;  ältere Menschen; Jugend;  Konsumenten; Sport; Umweltschutz; humanitäre Organisationen. (Die Stiftungsräte aus diesen Bereichen haben auch Sitz und Stimme im Publikumsrat. Aus ihrem Kreis wird dessen Vorsitzender gewählt).

•    Das Personal des ORF wird, wie bisher durch 5 Personen vertreten, und zwar durch die/den Vorsitzende/n des Zentralbetriebsrates, die/den Vorsitzende/n des Redakteursrates  (neu!) sowie drei weiteren Personen, (aus Programm und Technik), die keinem Betriebsrat angehören (auch neu!).

8.    Die Zusammensetzung der Publikumsvertretung

Dieses Gremium hat  vor allem zwei Funktionen zu erfüllen: eine beratende in Programmfragen  und eine kontrollierende zur Überwachung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und zur Einhaltung des ORF-Gesetzes.

Da dieses Gremium möglichst viele Bereiche des Lebens repräsentieren soll, kann die  Zahl seiner Mitglieder durchaus größer sein als bisher (35).

Zu den 12 Mitgliedern aus dem Stiftungsrat, aus deren Kreis auch der/ die Vorsitzende zu wählen ist, könnten noch Vertreter/innen der  Sozialpartner, der Bildungseinrichtungen der Parteien, der Industriellenvereinigung, der Kammer der Freien Berufe, der Touristik, der Familien und Eltern, der Studenten, der behinderten Menschen, der Religionsgemeinschaften, von Volksgruppen- und  Migrantenverbänden  etc, kommen.

9.    Kontrolle

Der ORF wird hinsichtlich der Einhaltung des ORF-Gesetzes und der wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gebarung dreifach kontrolliert:
•    vom österreichischen Rechnungshof,
•    von eigens bestellten Wirtschaftsprüfern und
•    von der  Medienbehörde Komm/Austria.
Jene 12 Mitglieder des Publikumsrates, die auch dem Stiftungsrat angehören, stehen den Radio-, Fernseh- und Onlineteilnehmern  als Beschwerdeinstanz zur Verfügung.
10. Der ORF ist praktisch unveräußerlich
Der ORF „gehört“ seinen Kunden, also jenen, die jahrein,  jahraus ihre  Gebühren zahlen und jenen, die davon befreit sind.

Er ist eine selbständige Körperschaft, die ohne Zustimmung von ¾ der Abgeordneten des Nationalrates und der einhelligen Zustimmung der neun Landtage, weder als Ganzes noch zum Teil  verkauft werden kann. Er ist de facto unveräußerlich.

(* Dieser „Rahmenplan für eine Neugründung des ORF“  wurde erstellt  unter Berücksichtigung von Vorschlägen und Überlegungen, der Aktionen „Rettet den ORF“ und „SOS ORF“, des ORF-Redakteursrates, von ORF-Betriebsrät/innen/en,  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie von anerkannten Medienexpert/innen/en.)










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