"Hartmann war am System Stantejsky beteiligt"

Ex-Direktor Matthias Hartmann
Für den Anwalt der Bundestheater hat die letzte Entlastungs-Initiative des Burgtheater-Direktors das genaue Gegenteil bewirkt.

Der entlassene Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann hat mit seinem letzten Versuch eines Befreiungsschlags das Gegenteil bewirkt. Das ist die Ansicht des Anwalts Bernhard Hainz, dessen Kanzlei CMS Reich Rohrwig Hainz die Bundestheater-Holding sowie die Burgtheater GmbH in den Rechtsstreitigkeiten gegen Hartmann und die bereits zuvor entlassene Vizedirektorin Silvia Stantejsky vertritt.

"Hartmann hat sich immer als Opfer dargestellt. Zuletzt ist jedoch herausgekommen, dass er nicht nur das System Stantejsky kannte, sondern auch daran beteiligt war", sagte Hainz am Freitag im Gespräch mit der APA. Erst als am vergangenen Wochenende publik wurde, dass er hohe Summen für die Vorbereitung seiner Direktion und die Abgeltung von nach Wien übernommenen Inszenierungen in bar von Stantejsky erhalten und ihr zur Verwahrung überlassen habe, sei deutlich geworden, dass er anhand dieser Gebarung vom "Schattensystem" Kenntnis gehabt haben müsse, ja sich dessen auch bedient habe.

Vertrauensmissbrauch

Dadurch habe sich der Tatbestand eines "groben Vertrauensmissbrauchs" ergeben, der zur Entlassung geführt habe - "nur Nachlässigkeit hätte nicht gereicht". Dass man sich außergerichtlich mit Hartmann auf die Auszahlung von ein oder zwei Jahresgagen einigen könnte, schließt Hainz aus: Im Zuge einer Schadenersatzforderung für die im Raum stehenden Steuernachzahlungen könne er sich allenfalls vorstellen, dass es zu einer Pauschale kommen könne, die letztlich ein Nullsummenspiel ergebe. "Hartmann müsste dann froh sein, wenn er nicht noch etwas zu zahlen hätte."

Im heutigen Ö1-"Morgenjournal" hatte Hartmanns Rechtsvertreter Georg Schima von der Kanzlei Kunz Schima Wallentin hervorgehoben, sein Mandant habe "immer wieder beim Herrn Springer und beim Eigentümer interveniert, aber letztlich ist es die Eigentümerverantwortung". Denn: "Was macht der Geschäftsführer, der Mängel feststellt oder der feststellt, dass in der kaufmännischen Geschäftsführung, das in einer Weise sozusagen selbstherrlich geführt wird, der kann den anderen Geschäftsführer nicht erwürgen, ja? Er kann ihn auch nicht entlassen. Er kann letztlich zum Eigentümer gehen (...)". Genau dies sei jedoch geschehen.

Hartmann sei gestern beim Kulturausschuss des Parlaments deshalb nicht erschienen, denn "erstens geht es ihm natürlich nicht wirklich gut, wie Sie sich vorstellen können, und zweitens ist es so, dass wir jetzt in ein Gerichtsverfahren eintreten". Daher müsse man mit öffentlichen Äußerungen besonders vorsichtig sein.

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