Brisant: Die Haftungserklärung zu Klimts "Apfelbaum II"

Thomas Drozda will Inseratenbudgets kürzen und Presseförderung erhöhen
Trenklers Tratsch: Kulturminister Thomas Drozda gab weitere Recherchen im Fall des fälschlicherweise restituierten Bildes in Auftrag

Mitte Juli kam der Rückgabebeirat zur Erkenntnis, dass im Jahr 2001 ein Gemälde von Gustav Klimt, der unvollendet gebliebene "Apfelbaum II", fälschlicherweise an die Erben nach Nora Stiasny restituiert worden war. Denn das Bild gehörte einst Serena und August Lederer. Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) kommentierte die Causa im Gespräch mit dem KURIER nur mit dem Satz: "Dass das damals ein peinlicher Vorgang war, darüber brauchen wir nicht zu reden." Denn er hatte die Finanzprokuratur, die Anwaltschaft der Republik, um eine Einschätzung der Rechtslage ersucht – und wollte deren Empfehlungen nicht vorgreifen. Jürgen Meindl, der neue Kultursektionschef, bestätigte nun auf Nachfrage, dass die Stellungnahme eingegangen sei. Das Schreiben will der Minister nicht veröffentlichen; aber es zeige sich klar, dass man sich nicht an der damaligen Kulturministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) schadlos halten könne. Denn diese folgte bloß der Empfehlung des Rückgabebeirats. Und die damaligen Mitglieder hätten nach besten Wissen gehandelt.

Wie berichtet, war der Beirat den Argumenten des Anwalts Alfred Noll gefolgt. Noll vertrat die Erben nach Nora Stiasny, also Viktor Hofmann und weitere Mitglieder der Familie Müller-Hofmann. Er unterfertigte daher für die Erben die vom Staat verlangte Haftungserklärung. Das dem KURIER vorliegende, undatierte Schrei-ben ist brisant. Denn darin heißt es im Namen von Viktor Hofmann (und den anderen Erben): "Ich verpflichte mich, auch namens meiner Rechtsnachfolger, das mir übergebene Gemälde ,Apfelbaum‘ von Gustav Klimt an den Bund – Österreichische Galerie zurückzustellen, sollte sich herausstellen, daß das mir übergebene Gemälde in Wahrheit nicht mit dem seinerzeit im Eigentum von Frau Eleonore (Nora) Stiasny gestandenen Gemälde ident ist."

Wie sich erst in der Folge herausgestellt hat, befindet sich das Apfelbaum-Bild, das Nora Stiasny besaß, heute im Musée d’Orsay. Somit müssten die Erben eigentlich den "Apfelbaum II" an die Republik Österreich zurückgeben. Doch wie lange kann sich der Staat auf die Haftungserklärung berufen? Zudem leben die Erben in Schweden. Drozda bat daher die Finanzprokuratur abzuklären, ob und wie Regressansprüche international geltend gemacht werden können. Meindl geht davon aus, dass man im November Klarheit hat.

Zudem ersuchte Drozda den Rückgabebeirat unter dem Vorsitz von Clemens Jabloner um eine "hypothetische Stellungnahme". Die Frage lautet, ob die Familie Lederer Ansprüche geltend machen kann.

Es fehlt bis dato der definitive Beweis, dass den Lederers der "Apfelbaum II" in der NS-Zeit entzogen wurde. Allerdings: "Was soll denn sonst hier vorgelegen haben? Aus den bisherigen Akten und auch Restitutionsentscheiden geht eindeutig hervor, daß die Familie Lederer zwischen 1938–1950 keine Kunstwerke freiwillig verkaufen wollte." Dies sagt ein vom KURIER kontaktierter Erbe, der zur kleineren Lederer-Erbengemeinschaft gehört.

Die von Rektorin Eva Blimlinger geleitete Kommission für Provenienzforschung hat sich schon eingehend mit dem Fall befasst. Aber der Kommission wurde die Einsicht in das Lederer-Archiv untersagt – laut Blimlinger von Noll, der die größere Erbengruppe vertritt oder zumindest vertrat. Denn er soll als Gegenleistung die Herausgabe des Dossiers verlangt haben, und dazu war Blimlinger nicht bereit. Noll kandidiert übrigens auf Platz 3 der Liste des Saubermannes Peter Pilz.

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