Böhmermann: Teile des Gedichts bleiben verboten

Jan Böhmermann.
Erfolg für Erdogan im zivilen Rechtsstreit

Im zivilen Rechtsstreit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat das Hamburger Landgericht seine frühere Eilentscheidung bestätigt. Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuelle Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht am Freitag in der Hansestadt. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter nicht verboten.

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