Belvedere gibt drei Kunstwerke zurück

Belvedere gibt drei Kunstwerke zurück
Obwohl das Wiener Landesgericht die Beschlagnahmung Ende Mai für nichtig erklärte, gab das Wiener Belvedere noch am Dienstag drei Werke an die Leihgeber zurück.

Drei Ende Mai aus der Ausstellung "Dynamik! Kubismus / Futurismus / Kinetismus" im Wiener Belvedere beschlagnahmte Kunstwerke aus tschechischem Staatsbesitz wurden noch am Dienstag an die Leihgeber retourniert. Dazu hat sich Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco aufgrund eines Beschlusses des Wiener Landesgerichts entschlossen, das in zweiter Instanz die gesamte Beschlagnahme für nichtig erklärt und die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Vollstreckungsmaßnahmen verneint hat.

Der Kläger, die Firma Diag Human, habe zwar noch die Möglichkeit, den Obersten Gerichtshof anzurufen, das Museum, in dem die beschlagnahmten Kunstwerke zur Verwahrung verblieben waren, habe sich aber bereits jetzt entschlossen, die Kunstwerke zurückzugeben, erklärte Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco am Dienstag in einer Aussendung: "Da die Beschlagnahmung ungültig war, haben wir die Werke umgehend an die Leihgeber retourniert. Es ist tragisch, dass versucht wurde einen Streit um Geld, auf dem Rücken der Kunst auszutragen. Im Sinne der Kunstwerke ist es die beste Lösung, nicht nur damit sie wieder in ihre angestammte Sammlung kommen, sondern auch wieder einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können."

Werke von Otto Gutfreund, Emil Filla und Vincenc Benes

Diag Human hatte im Zuge eines langwierigen Rechtsstreits im Zuge von Entschädigungsforderungen gegen den tschechischen Staat die aus der Nationalgalerie Prag stammenden Kunstwerke "Umarmung" von Otto Gutfreund (1913/14) und "Tänzerin" von Vincenc Benes (1912) sowie das aus der Mährischen Galerie in Brno (Brünn) stammenden Gemälde "Zwei Frauen" von Emil Filla (1913) von einem Wiener Bezirksgericht beschlagnahmen lassen. Ähnliche Versuche, gerichtlichen Zugriff auf tschechisches Vermögen zu erwirken, hatte die Firma in weiteren Ländern angestrengt, worauf Tschechien seine ins Ausland geliehenen Kunstwerke zurückholen ließ.

Diag Human macht den tschechischen Staat für vereitelte lukrative Geschäfte mit Blut-Plasma verantwortlich, nachdem ein 1990 bereits gewonnenes Auswahlverfahren neu ausgeschrieben worden war und die Regierung später zum Nachteil der Firma bei einem dänischen Kunden interveniert hatte. Der Unternehmer Jiri Stava fordert vom Staat einen Schadenersatz in Höhe von 4,08 Mrd. Kronen (166,2 Mio. Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 4,8 Mrd. Kronen.

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