Husslein bleibt und begleicht "Bagatellbetrag"

Wird ihren Vertrag nicht verlängern können: Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco
Es ging um Dienstreisen zwischen Wien und dem Privathaus in Kärnten. Die Prokuristin wurde dienstfrei gestellt.

Das Kuratorium der Österreichischen Galerie Belvedere sprach sich am Donnerstagnachmittag einstimmig für den Verbleib von Direktorin Agnes Husslein-Arco aus – zumindest bis Jahresende. So lange läuft der gegenwärtige Vertrag. Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik hingegen wurde dienstfrei gestellt. Sie hatte Husslein vorgeworfen, mehrfach gegen die Compliance-Richtlinien verstoßen zu haben; daher war das Betriebsklima vergiftet.

Die Entscheidung fällte das Kuratorium unter dem Vorsitz von Hans Wehsely "in Abwägung der Compliance-relevanten Fakten einerseits und den unbestreitbaren Verdiensten von Frau Dr. Husslein-Arco um das Belvedere und damit um die österreichische Kunst und Kultur andererseits". Grundlage bildete eine Sonderuntersuchung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO.

Sommer in Kärnten

Der Direktorin wurde u. a. vorgeworfen, Dienstzeiten während der Sommermonate am Wörthersee verbracht und die Flüge nach Wien als Spesen beziehungsweise Kilometergeld verrechnet zu haben. Interessanterweise wurden Hussleins Abrechnungen von Prokuristin Gruber nicht beanstandet – und sogar unterschrieben. Laut Prüfungsbericht begründete die Direktorin die Verrechnung "als jahrelang unwidersprochen geduldete Praxis, die dem Kuratorium bekannt gewesen sei".

Husslein habe aber diese Compliance-Verstöße eingestanden und sich verpflichtet, den allfällig entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen. Die Frage, wie hoch dieser sei, wollte Wehsely nicht beantworten. KURIER-Informationen zufolge soll es sich in Summe um 13.000 Euro in den vergangenen drei Jahren gehandelt haben, die als "Bagatellbetrag" gewertet werden.

Abgesehen von den Reiseabrechnungen konnten keine relevanten Verstöße festgestellt werden. Husslein verwendete also zum Beispiel die von ihr im Shop entnommenen Kinderbücher, Lesebrillen und Kunstkarten nicht für sich, sondern als Geschenke für Gäste und Künstler. Die von ihr privat bestellten Bücher hat sie auch bezahlt.

Drozda überlegt

SPÖ-Kulturminister Thomas Drozda gab nach einer Unterredung mit dem Kuratorium bekannt, dem Beschluss zu folgen. Er kündigte an, interimistisch eine kaufmännische Leitung einzusetzen, um das Vieraugenprinzip zu gewährleisten. Die Entscheidung, ob der Vertrag von Husslein verlängert oder die Geschäftsführung ausschrieben wird, soll in den nächsten zwei Wochen fallen.

Noch vor wenigen Wochen schien es keine Alternative zu einer Vertragsverlängerung zu geben. Mitte Februar hatte Josef Ostermayer, damals SPÖ-Kulturminister, die Leitung ausgeschrieben: Auch das Belvedere sollte, wie alle Bundesmuseen, ab 2017 eine Doppelgeschäftsführung erhalten.

Das Interesse hielt sich mit insgesamt 19 Bewerbungen in engen Grenzen – auch deshalb, weil Husslein erklärt hatte, sich für die wissenschaftliche Leitung zu bewerben. Zudem hatte sie für Gruber-Mikulcik als kaufmännische Geschäftsführerin votiert. Im Mai wollte Ostermayer seine Entscheidung bekannt geben. Doch dann trat Werner Faymann als Kanzler zurück, und Nachfolger Christian Kern tauschte den Faymann-getreuen Ostermayer gegen Drozda aus.

Der neue Kulturminister wollte zwar den Vertrag der seit 2007 höchst erfolgreich agierenden Direktorin verlängern, nicht aber Prokuristin Gruber-Mikulcik zur Co-Geschäftsführerin bestellen: Drozdas Wahl fiel auf Stefan Charles, derzeit am Kunstmuseum Basel tätig. Dies sprach sich im Belvedere herum, wenig später erhielt das Kuratorium eine Excel-Datei mit angeblichen Verstößen des Personals und vor allem der Direktorin.

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