Facebook-Posting: Erster Erfolg Wolfs gegen Strache

Armin Wolf
Strache muss auf seinem Facebook-Profil die Information veröffentlichen, dass derzeit ein Verfahren nach dem Mediengesetz gegen ihn anhängig ist.

"Zeit im Bild 2"-Moderator Armin Wolf verbucht einen ersten Erfolg vor Gericht in Sachen Facebook-Posting von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen trug Strache eine "Mitteilung" auf. Das Gericht schreibt in seinem dem KURIER vorliegenden Beschluss, dass man zum derzeitigen Verfahrensstand von übler Nachrede und dem Anspruch auf Entschädigung ausgehen könne.

Strache muss laut Beschluss auf seinem Facebook-Profil die Information veröffentlichen, dass derzeit ein Verfahren nach dem Mediengesetz gegen ihn anhängig ist. Die Maßnahme einer "vorläufigen Mitteilung" laut Paragraf 8a des Mediengesetzes kann auf Antrag in einem Entschädigungsverfahren verhängt werden, wenn "anzunehmen ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen".

Der Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien

Im Fall Wolf versus Strache ist laut Gericht "nach derzeitigem Verfahrensstand" der objektive Tatbestand der üblen Nachrede und damit auch der Anspruch auf Entschädigungen "als erfüllt anzunehmen", heißt es im Beschluss.

Smiley reicht nicht

Wörtlich heißt es in der Begründung des Landesgerichts für Strafsachen, das Posting werde von Medienkonsumenten so verstanden, dass Wolf "die Verbreitung von Lüge und Unwahrheit unterstellt würde". Dass Strache den Eintrag mit Smiley und dem Vermerk "Satire" versehen hatte, hilft da nicht: Der Vorwurf wiege schwer. Eine "allenfalls intendierte satirische Auseinandersetzung mit der Qualität der Berichterstattung" führe daher derzeit laut Gericht nicht zu einer "Abwägung der Rechtsgüter Kunstfreiheit versus Ehre des Antragstellers".

Und weiter: "Der Antragsteller sei seit mehr als 32 Jahren Journalist, moderiere seit 2002 die ZIB2 und sei stellvertretender Chefredakteur der TV-Information des ORF. Auf dem Posting sei lediglich der – namentlich auch genannte – Antragsteller (samt Abbildung eines Pinocchio mit wachsender Lügnernase) abgebildet, der damit betroffen und auch identifizierbar sei. Die Veröffentlichung sei geeignet, den guten Ruf des Antragstellers, dessen persönliche Glaubwürdigkeit als Journalist sein wesentlichstes berufliches Kapital sei, zu beeinträchtigen und den Antragsteller in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Durch die Veröffentlichung in einem Medium werde sohin das Medieninhaltsdelikt des § 6 Mediengesetz verwirklicht."

Man müsse sich um ihn keine Sorgen machen. "Dann würde ich mir eine andere Arbeit suchen", sagt Armin Wolf im aktuellen Falter-Podcast. In diesem geht es um die Angriffe der FPÖ auf den ORF, die Pläne der türkis-blauen Regierung mit dem staatlichen Rundfunksender und die Finanzierung desselben. Die Freiheitlichen machten bekanntlich jüngst Stimmung gegen "Zwangsgebühren" beim ORF.

"Wenn die FPÖ mit ihrer Forderung durchkommt, die Gebühren abzuschaffen, dann ist der ORF kaputt", zitiert ihn Standard Online.

Wolf spricht auch das Konzept einer möglichen Infoshow auf ORF 1, um 21 Uhr, an. Der Anchormann der ZiB 2 sieht darin zwar keine direkte Konkurrenz, "fände jede Idee, diese hoch erfolgreiche und hoch renommierte ORF-Sendung durch den ORF zu schwächen geradezu absurd und bizarr. Aber ich kann nicht ausschließen, dass es Leute gibt, die da Phantasien haben." Um seine berufliche Zukunft mache er sich keine Sorgen. "Ich find' schon was."

Jetzt fertig und Online: @ArminWolf & Armin Thurnher zu FPÖ -Attacken gegen den #Orf @dieMEDIENat @MeretBaumann @florianklenk @falter_at @NinaHoraczek Wo sind die alle zu hören ? Via: https://t.co/xfAJKrE6fO pic.twitter.com/gYRmvwSLM6

Raimund Löw (@RaimundLoew) 21. Februar 2018

Der Starmoderator "fände jede Idee, diese hoch erfolgreiche und hoch renommierte ORF-Sendung durch den ORF zu schwächen geradezu absurd und bizarr. Aber ich kann nicht ausschließen, dass es Leute gibt, die da Phantasien haben." - derstandard.at/2000074725530/Kann-ZiB-2-nicht-mehr-arbeiten-wie-bisher-sucht-sich

Resolution gegen getrennte Info-Mannschaften

Auch die Redakteure der Fernseh-Information im ORF sehen die Channel-Pläne von Generaldirektor Alexander Wrabetz skeptisch. In einer am Mittwoch verabschiedeten Resolution stellen sie die Sinnhaftigkeit von zwei getrennten Informations-Teams für ORF eins und ORF 2 infrage. Letztendlich könnte diese Konstruktion dazu dienen, Wünsche vonseiten der Regierung zu erfüllen, befürchten sie.

Die Redakteursversammlung traf sich am Mittwoch zu einer Aussprache mit ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. Im Kern geht es um die künftige Ausgestaltung von ORF eins und ORF 2 als "Channels", mit je einem Manager. Die Einführung von Channelmanagern hält die Belegschaft auch durchaus für sinnvoll, heißt es in der Resolution, die auch im Online-"Standard" nachzulesen ist.

Dass aber die TV-Information auf die beiden Channels aufgeteilt werden und dann getrennt voneinander agieren soll, mit "zwei Chefredakteuren, die den Channelmanagern unterstellt sind", halten die Redakteure für "fragwürdig" und wittern Einflussnahme der Politik: "Es liegt der Schluss nahe, dass die neue Struktur vor allem dazu dient, die Position des Chefredakteurs neu auszuschreiben, ihn auszutauschen und zwei neue Chefredakteure besetzen zu können." Die Regierung wolle den Kopf des derzeitigen Chefredakteurs Fritz Dittlbacher, erzählt man am Küniglberg. Mit der geplanten Konstruktion könne dieser Wunsch erfüllt werden.

Sei "politische Abhängigkeit und Erpressbarkeit des Generaldirektors" zu befürchten

Der Generaldirektor erhielte mit der neuen Organisationsform auch eine "Machtfülle im Programm und den Redaktionen, die es bisher nicht gegeben hat", schreiben die TV-Redakteure weiter. Für Fernsehdirektorin Kathrin Zechner bedeute dies eine "völlige Entmachtung". Gepaart mit der absehbaren Zweidrittelmehrheit sei "eine politische Abhängigkeit und Erpressbarkeit des Generaldirektors" zu befürchten, "egal wer diese Funktion jetzt oder in Zukunft ausfüllt", so die Resolution. Der ORF dürfe nicht als "Spielball" missbraucht werden, warnten die Redakteure die Regierung vor dem "Zugriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Durchsetzen ihrer Personalwünsche".

Die Resolution wurde nicht einstimmig beschlossen; wie ZiB 2-Moderator Armin Wolf auf Twitter schrieb, gab es eine Gegenstimme und vier Enthaltungen.

Kampf um den Küniglberg

Kurzer Rückblick: Im Mai konstituieren sich ORF-Publikumsrat und Stiftungsrat neu, weil ihre gesetzliche Funktionsperiode abläuft. ÖVP und FPÖ stellen derzeit die Weichen für eine Zweidrittelmehrheit im ORF-Stiftungsrat. Eine Zweidrittelmehrheit würde es den Vertretern der Regierungsparteien ermöglichen, den ORF-Generaldirektor abzuwählen.

Jüngst ging es heiß her zwischen FPÖ und ORF. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) wollte aber gestern Dienstag keinen Zusammenhang zwischen seiner Forderung nach einer Abschaffung der ORF-Gebühren und der Berichterstattung des ORF hergestellt wissen.

Facebook-Posting: Erster Erfolg Wolfs gegen Strache
Moderator Armin Wolf.

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