Anzeigen wegen Baby auf ImPulsTanz-Bühne

Anzeigen wegen Baby auf ImPulsTanz-Bühne
Auch die FPÖ will die Staatsanwaltschaft einschalten. Das Festival findet die Vorwürfe absurd. Ihm droht eine hohe Geldstrafe.

Für Aufregung um das Wiener Festival ImPulsTanz sorgen derzeit Vorwürfe gegen die belgische Gruppe "Ultima Vez" von Starchoreograf Wim Vandekeybus. Gegen Ende des zweifach aufgeführten Tanzstückes "Oedipus / Bêt noir" wurde ein Baby in die Vorführung integriert. Das Kind lag dabei kurzfristig unbetreut auf der Bühne des Volkstheaters. Laut Medienberichten von heute, Donnerstag, reagierten die Zuschauer empört. Die Polizei ermittelt wegen "Quälens und Vernachlässigens unmündiger Personen". Die Veranstaltungsbehörde MA36 hat ein Strafverfahren eingeleitet. Die FPÖ will wegen "Kindesmissbrauchs" die Staatsanwaltschaft einschalten. ImPulsTanz-Sprecher Wolfgang Igler hält das "in diesem Zusammenhang für absurd".

FPÖ-Vorwurf ist "Wahnsinn"

"Das Kind hatte einen Schlussauftritt, der sich mir inhaltlich auch nicht ganz erschlossen hat", sagte Igler. Es sei aber höchstens 30 Sekunden auf der Bühne gelegen und habe ständigen Blickkontakt zur Mutter gehabt. "Das wurde mit großer Sorgsamkeit gemacht", bekräftigte der Sprecher. Das Kind habe offensichtlich nicht gelitten, schreibt ImpulsTanz in einer Aussendung. Igler beschreibt die Situation als "unangenehm", will aber vorerst die konkreten Anschuldigungen abwarten. Den Vorwurf der FPÖ des "Kindesmissbrauchs" hält Igler angesichts der eigentlichen Bedeutung des Begriffs für einen "Wahnsinn": "Ich glaube, dass die FPÖ von ihren tagespolitischen Katastrophen ablenken will und hier versucht, politisches Kleingeld zu machen."

Ermittlungen gegen Mutter und Festival

Die Polizei ist von sich aus aktiv geworden, da ein Beamter Zeuge der Aktion war. Ermittelt wird nun gegen die Mutter des Kindes wegen Paragraph 92 des Strafgesetzbuches, des "Quälens und Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen". Die MA36 wiederum hat das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, da das Festival in diesem Fall als Veranstalter eine Genehmigung der MA11 (Jugendamt) einholen hätte müssen. Das Magistrat hätte geprüft, unter welchen Umständen was mit dem Kind gemacht werden darf und was nicht, wie es vonseiten der Magistratsabteilung heißt. Es seien mehrere Anzeigen eingelangt, dem Festival droht eine Strafe bis zu 7.000 Euro.

Die beiden betroffenen Vorstellungen seien ausverkauft gewesen, teilt das Tanzfestival in seiner Aussendung mit. Die Produktion werde auf vielen großen europäischen Bühnen gezeigt.

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