2.000 Euro für 22 Jahre alte Pommes
Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat.
Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Pommes, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens "Pommes d`or" dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Erdäpfelstäbchen gerne um 2.500 Euro gekauft hätte.
Hintergrund: 2.500 Euro gefordert
Dass zwei mittlerweile wohl völlig vertrocknete Pommes zu einem Streit vor Gericht führen könnten, hätte man sich bisher wohl höchstens von den USA erwartet. Dieser kuriose Fall wurde nun jedoch dem Münchner Oberlandesgericht vorgelegt.
Der Künstler Stefan Bohnenberger fordert von seiner ehemaligen Galerie zwei 22 Jahre alte Pommes zurück, die einst Vorlage für einen Abguss aus Gold waren, der 1990 in mehreren Ausstellungen gezeigt wurde. Die Galerie Mosel und Tschechow kann die wohl mittlerweile völlig vergammelten Erdäpfelstäbchen jedoch nicht mehr finden.
2000 Euro Schadenersatz
"Ich bin zu McDonalds gegangen, habe mir eine Tüte Pommes gekauft, mehrere Kreuze gelegt und dann eines ausgesucht für den Abdruck", sagte Bohnenberger in einem Interview über die Entstehung des Werkes. "Das ist das Original, von dem der Abguss gemacht wurde. Ein Original hat immer eine große Bedeutung." Schließlich seien auch für die "Fettecke" von Joseph Beuys in der Düsseldorfer Kunstakademie, die ein Hausmeister entfernen ließ, 40 000 Euro Schadenersatz gezahlt worden.
Außerdem hätte sich nun ein Interessent für die beiden Originale gefunden. Eine mit dem Künstler befreundete Sammlerin aus Köln sagte als Zeugin aus, sie hätte die alten Pommes für 2.500 Euro kaufen wollen. Darum fordert der mittlerweile in Belgien lebende Künstler 2000 Euro Schadenersatz.
"Keine Kunst"
Für Galeristin Andrea Tschechow sind die alten Pommes jedoch keine Kunst. "Das waren nicht vom Künstler signierte Objekte - es waren Belegstücke." Außerdem hätte Bohnenberger sie im Zuge der Trennung von der Galerie zurückerhalten. Selbst hat Tschechow allerdings drei andere Pommes-Paare, die der Künstler ihr geschenkt hatte, aufgehoben. "Sie sagen, es ist keine Kunst und trotzdem haben sie diese alten Pommes aufgehoben!", so Louis Peters, der Anwalt des Künstlers.
Richter Hartmut Fischer schließt nicht aus, dass die 22 Jahre alten Pommes einen monetären Wert haben. Am 9. Februar wird das Gericht entscheiden, was die Pommes wirklich wert sind.
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