Wald

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Der Schattenwurf der Nachbarsbäume beeinträchtigt die Nutzung

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein OGH-Urteil

Gegen den Entzug von Luft und Licht kann man sich wehren. Der Fall: Ein Wohnungseigentümer lebt in einer ländlichen Wohnsiedlung. Das Nachbargrundstück ist dicht mit bis zu 14 Meter hohen Bäumen bepflanzt. Der Schattenwurf beeinträchtigt ihn in der Nutzung der Erdgeschoßwohnung und seines Gartens. Daher brachte er einen Antrag auf Unterlassung des Lichtentzugs ein.

Das Erstgericht wies die Klage ab. Die Begründung: Das ortsübliche Ausmaß der Bepflanzung werde nicht überschritten. Das Berufungsgericht sah dies anders: Die waldartige Dichte sei in der Gegend nicht üblich und wirke wie eine grüne Wand.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte klar, dass in einem geschlossenen Siedlungsgebiet ein neu zugezogener Nachbar nicht damit leben müsse, dass Bäume ungebremst wachsen dürfen. Ob eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, hänge nicht von den Auswirkungen auf das Gesamtgrundstück, sondern auf den vom Kläger genutzten Bereich ab. In welcher Intensität dieser betroffen ist, wird im fortgesetzten Verfahren beurteilt. Es werde Licht!

ulla.gruenbacher@kurier.at

Kommentare