Wissen Sie, wann Sie im Garten grillen dürfen?

In Wien gilt seit 22. Juli wegen der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Waldbrandgefahr ein Grillverbot.
Ab heute gilt in Wien ein Grill-Verbot: Hier die Antworten.

Damit das Grill-Vergnügen kein rechtliches Nachspiel zur Folge hat, gibt es einige Punkte zu beachten:

Wo darf ich in Wien grillen?

Wissen Sie, wann Sie im Garten grillen dürfen?
Donauinsel Grillen alter Grillplatz
In Wien gilt seit 22. Juli wegen der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Waldbrandgefahr ein Grillverbot. Auf den öffentlichen Grillplätzen der Stadt darf kein Feuer mehr entzündet werden. Das Verbot gilt "bis auf Weiteres" und wird erst nach längeren Regenschauern wieder aufgehoben. Wenn das Verbot aufgehoben wird, darf auf den Grillplätzen Auhof-Retentionsbecken, Am Kanal, Rohrerbadwiese, Steinbruchwiese und Krapfenwaldgasse gegrillt werden. Alle Infos finden Siehier.

Darf ich in meinem Garten grillen?
Grillen in privaten Wiener Gärten, so lange sie sich nicht in Waldbereichen befinden, bleibt gestattet – allerdings wird aufgrund der Trockenheit zu besonderer Vorsicht gemahnt. Prinzipiell gilt: Im eigenen Garten darf gegrillt werden, es sind allerdings nur Kohle und Gas als Brennmaterialen erlaubt: Verboten ist laut Landesgesetzen das Verbrennen von Küchenabfällen oder die Errichtung von offenen Bodenfeuerstellen.

Können sich meine Nachbarn dennoch beschweren?

Wissen Sie, wann Sie im Garten grillen dürfen?
Solange keine massive Lärm- oder Geruchsbelästigung entsteht, ist Grillen im eigenen Garten erlaubt. Fühlt sich Ihr Nachbar regelmäßig gestört und kann die Lärm- oder Rauchbelästigung nachweisen, gibt es einen Unterlassungsanspruch. Jeder Grundstückseigentümer kann Immissionen (§ 364 Absatz 2 ABGB) wie Rauch oder Geruch, die von einem anderen Grundstück ausgehen, untersagen. Als Maßstab gilt immer das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß: Gelegentliches, fachgerechtes Grillen mit einem handelsüblichen Kugelgrill etc. kann als ortsüblich angesehen werden.

Darf ich meine Gasflaschen überall lagern?
In Wien nicht (§ 4 Absatz3 WFLKG): Gasflaschen düfen beispielsweise nicht auf Stiegen oder Dachböden gelagert werden.

Darf ich auf Dachterrassen grillen?
Hier hilft ein Blick in den Mietvertrag: Grundsätzlich ist auf Terrassen oder am Balkon Grillen erlaubt. Sowohl bei Miet- als auch bei Eigentumswohnungen müssen Zumutbarkeit und Ortsüblichkeit beachtet werden. Bei Beeinträchtigungen durch Wohnungsnachbarn kann sich der Mieter an den Vermieter wenden (§ 1096 ABGB). Wenn der Vermieter den Mieter vor der Beeinträchtigung nicht schützen kann, hat der Mieter einen Mietzinsminderungsanspruch.

Wann darf ich grillen?
Hausordnungen oder Gemeinden regeln meist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Ruhezeiten, an denen ein strengerer Maßstab gilt, sind zwischen 12 und 15 Uhr, zwischen 20 bis 6 Uhr, samstags ab 17 Uhr und sonntags ganztägig. Achtung: Hausordnungen können zusätzliche Ruhezeiten festlegen.

Darf ich in der freien Natur grillen?
Im Wald darf kein Feuer entzündet werden (§40 Forstgesetz).

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