Dürfen Sie das Cola vor der Kassa öffnen?

Solange die Waren nicht bezahlt wurde, gehört sie dem Supermarkt.
Öffnen und umtauschen: Konsumentenschützer geben Antwort, was im Supermarkt erlaubt ist.
Ist es erlaubt, noch nicht bezahlte Produkte zu öffnen oder zu verkosten?

Rein rechtlich ist die Sache klar: Solange eine Ware nicht bezahlt wurde, gehört sie dem Händler. Erlaubt ist die Verkostung nicht. In der Praxis wird es meist toleriert, wenn einzelne Produkte noch vor der Kassa konsumiert werden – solange sie im Anschluss ordnungsgemäß bezahlt werden. Ähnliches gilt auch für das Verkosten von offener Ware: Wenn ein bestimmtes Maß nicht überschritten wird, wird es in vielen Supermärkten geduldet.

Darf ich Ware betasten oder drücken, um sie zu prüfen?

Ja, Kunden haben das Recht, die Ware zu prüfen, bevor sie sie kaufen. Die Ware bzw. die Verpackung darf durch die Prüfung aber nicht beschädigt werden. Im Zweifelsfall kann sich der Kunde beim Personal erkundigen.

Hab ich ein Recht auf Umtausch?

Nein. Ein Recht darauf, ein irrtümlich gekauftes Produkt gegen ein anderes umzutauschen, gibt es nicht. Wenn sich z.B. nach dem Öffnen der Käsepackung herausstellt, dass das Lebensmittel verschimmelt ist, muss der Händler die verdorbene Ware aber zurücknehmen.

Darf das Supermarkt-Personal meine Tasche kontrollieren?

Weder Supermarkt-Mitarbeiter noch Mitarbeiter eines Security-Dienstes dürfen gegen den Willen des Kunden die Einkaufstasche kontrollieren. Bei einem begründeten Verdacht kann das Personal jedoch verlangen, dass der Betreffende so lange bleibt, bis die Polizei kommt. Und die Polizei darf natürlich in die Tasche schauen.

Was passiert, wenn mir im Supermarkt das Gurkenglas zerbricht?

Wer im Supermarkt versehentlich etwas fallen lässt, muss für den Schaden aufkommen. Hier zeigen sich viele Händler in der Praxis jedoch kulant. Probleme gibt es meist nur, wenn teure Waren zu Bruch gehen. Bei größeren Schäden haben Kunden die Möglichkeit, ihre private Haftpflichtversicherung einzuschalten.

Darf ich den Einkaufswagen nach Hause mitnehmen?

Keine gute Idee. Einkaufswagen gehören der Lebensmittelkette und sind teuer in der Anschaffung. Allein in Wien müssen jedes Jahr rund 130.000 verstreute Einkaufswagen wieder eingesammelt werden. Wer das Geschäft bzw. den Parkplatz mit dem Einkaufswagen verlässt und dabei erwischt wird, muss unter Umständen mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Tipp: Noch mehr Antworten auf Fragen rund um das Einkaufen im Supermarkt finden Sie in der März-Ausgabe des Konsument.

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