Hamburger Beisl darf nicht "Yoko Mono" heißen

Die Szene-Bar heißt nun schlicht Mono.
Künstlerin Yoko Ono siegte im Namensstreit: Das Hamburger Beisl Yoko Mono muss sich umbenennen.

Erst vor wenigen Wochen ließ Yoko Ono einen polnischen John Lennon-Drink verbieten, jetzt hat die 84-jährige Künstlerin und John-Lennon-Witwe einen Namensstreit mit dem Hamburger Eckbeisl Yoko Mono gewonnen. Das Hamburger Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Konzeptkünstlerin aus New York und ihre Anwälte sind der Meinung, es bestehe wegen Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

Die Bezeichnung Yoko Mono sei dem weltweit bekannten Namen der Klägerin so ähnlich, "dass ein Beobachter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer – wie auch immer gearteten – Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgehen wird", sagte dann auch ein Gerichtssprecher zur Begründung. Der Wirt reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Die Szene-Bar heißt nun schlicht "Mono".

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