Wie funktioniert das EU-Parlament?

Wie funktioniert das EU-Parlament?
Es ist die einzig gewählte Vertretung der EU-Bürger: Was das EU-Parlament kann, darf und wo seine Grenzen sind.

Alle fünf Jahre wieder: Wir wählen das EU-Parlament – und zwar direkt. Dessen Mitglieder sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU. Nach dem Vertrag von Lissabon beträgt die Zahl der Abgeordneten pro Land mindestens 6 und höchstens 96. Derzeit insgesamt 766, künftig 751. Österreich verfügt nach dem Vertrag von Lissabon über 19 Sitze. Jeder österreichische Abgeordnete vertritt somit rund 400.000 Bürger.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments treten in einer Vollversammlung als Plenum zusammen. Dieses Plenum findet einmal im Monat von Montag bis Donnerstag in Straßburg statt.

Dort berichten die Abgeordneten über die Arbeit und Ergebnisse aus den Ausschüssen und debattieren anschließend. Im Plenum finden auch die Abstimmungen zu Gesetzesvorlagen, Verordnungen oder Entscheidungen statt.

Im Europäischen Parlament gibt es 17 ständige Ausschüsse, die sich mit allen Themenbereichen der europäischen Politik befassen. Ihre Aufgabe besteht darin, Berichte und Stellungnahmen des EP zu den Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission fachkundig vorzubereiten.

Die Mitglieder des Parlaments sind übrigens nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert. Zuhause ist das Parlament an drei Orten - was übrigens ewiger Streitpunkt aufgrund der hohen Kosten ist: In Brüssel, wo Plenartagungen und Ausschuss-Sitzungen stattfinden (1), in Straßburg (ebenfalls Plenartagungen, 2) und in Luxemburg, wo die Verwaltungsstellen des Parlaments zu finden sind (3).

Das EU-Parlament hat einen Präsidenten, zurzeit ist das Martin Schulz (l.). Ihm stehen 14 Vizepräsidenten zur Seite, die Amtsperiode beträgt 2,5 Jahre. Der Österreicher Othmar Karas ist einer der 14 Vizepräsidenten (r.).

1) Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften In vielen Bereichen arbeitet das Parlament gemeinsam mit dem Rat an der inhaltlichen Ausgestaltung der Rechtsvorschriften, bis diese schließlich gemeinsam verabschiedet werden. Durch den Vertrag von Lissabon (Bild) hat das Parlament mehr Einfluss auf den Inhalt der Rechtsvorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft, Energiepolitik, Einwanderung und Finanzen. Das Parlament muss auch bei anderen wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den Beitritt neuer Länder zur EU geht.

2) Kontrolle anderer EU-Institutionen, insbesondere der Kommission (Bild: Kommissionspräsident Barroso). Das Parlament gibt seine Zustimmung zu neu bestellten Kommissaren und kann Misstrauensanträge stellen. Berichte der Kommission werden geprüft und Anfragen gerichtet. Auch Untersuchungsausschüsse fallen ins Aufgabengebiet.

3) Haushaltskontrolle Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat den EU-Haushalt. Der Haushaltsausschuss kontrolliert, wie die Mittel ausgegeben werden, und beurteilt den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.

Wer kann wählen?

In Österreich sind das alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind und die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Auslands-Österreicher können per Briefwahl abstimmen.

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