Was man gegen störende Nachbarn tun kann

Wenn es einfach nicht mehr miteinander geht
Manche Nachbarn können einen in den Wahnsinn treiben. 2 Experten erklären, wie man mit störenden Nachbarn am besten umgeht.

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Wenn man von einem Nachbarn regelmäßig
beschimpft oder belästigt wird,
kann das sehr unangenehm sein.
Es gibt auch Nachbarn, die sogar das ganze Haus gefährden,
weil sie Schäden verursachen.
2 Wohnrechts-Experten sagen,
wie man sich dagegen wehren kann.

Umgang mit störenden Wohnungsbesitzern
Den Nachbarn kann man nicht
aus seiner eigenen Wohnung vertreiben.
In Österreich gibt es ein Grundrecht auf Eigentum,
das den Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses schützt.
Es ist in extremen Fällen aber möglich,
eine Ausschlussklage einzureichen.
War die Ausschlussklage erfolgreich,
hat die verklagte Person 3 Monate Zeit,
die eigene Wohnung zu verkaufen.
Man darf die Wohnung aber nicht an Familienmitglieder
oder an die eigene Firma verkaufen.

Wenn die Person die Wohnung nicht verkaufen will,
kann bei Gericht ein Antrag für eine Zwangs-Versteigerung gestellt werden.
Zwangs-Versteigerung bedeutet,
dass die Wohnung oder das Haus gegen den Willen
vom Besitzer versteigert wird.
Es kann bis zu 2 Jahre dauern,
bis es zu so einer Versteigerung kommt.

Für eine Ausschlussklage müssen allerdings mehrere
Wohnungs-Besitzer eine Klage einreichen.
Georg Röhsner ist Experte im Bereich Wohnrecht.
Er sagt, dass ein Wohnungsbesitzer,
der nicht darin wohnt,
wahrscheinlich keine Klage einreichen wird.
Es kann daher schwierig sein,
mehrere Wohnungsbesitzer zu finden,
die sich an der Klage beteiligen.

Allein kann man nur in Ausnahme-Fällen
eine Ausschlussklage einreichen.
Für eine Ausschlussklage gibt es mehrere Gründe.
Zum Beispiel, wenn jemand
bestimmte Kosten für die Wohnung nicht bezahlt.
Wenn eine Person die Wohnung oder das Haus beschädigt,
ist das auch ein Grund für eine Ausschlussklage.

Umgang mit störenden Wohnungsmietern
Verhält sich ein Nachbar rücksichtslos, der die Wohnung nur gemietet hat,
kann man ihn bei der Polizei anzeigen oder verklagen.

Zum Beispiel bei folgenden Zuständen:

  • Er feiert ständig laute Partys und es stinkt nach Zigaretten.
  • Er versperrt den Weg mit Schuhen oder anderen Dingen.
  • Man wird von ihm beschimpft oder geschlagen.
  • Er kümmert sich nicht um Schäden in der Wohnung.
  • Er macht Lärm und benimmt sich besonders schlecht

Barbara Walzl-Sirk ist eine Wohnrechts-Expertin.
Sie sagt: „Wer sich längere Zeit
gestört oder gar bedroht fühlt,
kann eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen“.
Sie rät aber zuerst zu einem Gespräch.
Gerade Lärmbelästigung ist dem Verursacher oft nicht bewusst.
Er weiß vielleicht nicht, dass der Nachbar es hört,
wenn er mit der Tür knallt oder wenn lautstark gestritten wird.

Miet-Verträge können von Vermietern
oder Verwaltern gekündigt werden.
Ein Vermieter bekommt Geld von den Menschen,
die in seiner Wohnung leben.
Der verantwortliche Mieter bekommt dann meistens
eine schriftliche Aufforderung, sein Verhalten zu ändern.

Wenn er das trotzdem nicht tut,
kann der Mietvertrag gekündigt werden.
Walzl-Sirk sagt: "Beschimpfungen und Anspucken
haben ebenso zu einer Kündigung geführt
wie jahrelange Lärmbelästigung
oder ständiges Nützen von allgemeinen Flächen im Haus".

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