Wann ist Video-Überwachung erlaubt?

Eine graue Kamera die an einer Wand aus roten Ziegelsteinen angebracht ist
Immer mehr Menschen wollen den Eingangsbereich der Wohnung mit Hilfe einer Kamera überwachen. Dafür gibt es aber Regeln, an die man sich halten muss.

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Es gibt immer mehr Menschen,
die ihr Haus oder den Wohnungseingang videoüberwachen wollen.
Damit man mit einer Video-Überwachung
nicht gegen das Gesetz verstößt,
muss man einige Dinge beachten.

Die Rechtsanwältin Daniela Kager sagt,
dass jeder ein Recht auf den Schutz seiner persönlichen Daten hat.
Dazu gehören auch Fotos und Video-Aufnahmen.
Daher dürfen Überwachungskameras vor Eingangstüren
oder in Garagen nicht ohne Weiteres installiert
und in Betrieb genommen werden.

Eine Überwachungs-Kamera vor dem Haus
darf nicht filmen, wer draußen vorbeigeht
oder was der Nachbar in seinem Garten macht.
Damit würde man nämlich seinen
persönlichen Lebensraum stören.

Wenn man eine Überwachungs-Kamera einbauen will,
die Daten aufzeichnet, muss das immer zuerst
von der Datenschutz-Behörde erlaubt werden.
Außerdem muss man durch einen Aufkleber
oder ein Schild darauf hinweisen,
dass ein Bereich videoüberwacht wird.

Wenn man eine Kamera einbaut,
ohne es der Datenschutz-Behörde zu melden,
gibt es Strafen bis zu 10 000 Euro.
Kamera-Nachbildungen und
Echtzeit-Überwachung ohne Aufzeichnung,
müssen nicht gemeldet werden.

In der Wohnung, in der eigenen Garage
und im eigenen Garten darf man filmen.
So merkt man zum Beispiel,
wenn jemand ohne Erlaubnis die Wohnung betritt.

Ab Mai 2018 werden die Geld-Strafen
für das Filmen ohne Erlaubnis stark erhöht.
Dafür muss man dann bis zu 50 000 Euro Strafe zahlen.
Außerdem können Betroffene ab Mai 2018 Schadenersatz verlangen,
wenn sie ohne Erlaubnis gefilmt werden.

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