Vorsicht bei Reise-Katalogen

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Was im Reise-Katalog steht, stimmt nicht immer mit dem echten Leben überein. Das beschäftigt die Richter.

Viele Menschen schauen sich zur Urlaubs-Planung
Reise-Kataloge an.
Doch nicht immer wird eingehalten,
was die Reise-Kataloge versprechen.

Ein Wiener Anwalt sammelt Fälle
von Urlaubs-Beschwerden.
Ein junges Paar hat günstige Tickets
für eine Schifffahrt gekauft.
Während dem Urlaub waren sie überrascht.
Das junge Paar wurde nämlich von Volksmusikern
am Schiff begleitet.
Das junge Paar war genervt und hat geklagt,
weil sie sich den Urlaub anders vorgestellt haben.
Die Klage war erfolgreich und das junge Paar
hat einen Teil der Reisekosten zurückbekommen.

Eine Dame hat sich darüber beschwert,
dass das Meer bei Ebbe so weit vom Hotel entfernt war.
Ein Urlauber war erstaunt, dass auf der griechischen Insel
so viele Urlauber unterwegs waren.

Beide Fälle wurden vor Gericht besprochen aber abgelehnt.
Ein Urlauber hat einen Teil seiner Reisekosten vom Veranstalter
zurückbekommen, weil es im Jänner zu kalt zum Tauchen war.
Der Veranstalter hat das nicht gesagt,
daher bekam der Urlauber Geld zurück.

Andere Urlauber bekamen Reisekosten zurück,
weil angeschwemmtes Seegras nicht entfernt wurde.
Oder, weil der Kühlschrank so laut war,
während der Urlauber schlafen wollte.

Kein Reisegeld bekam ein Mann aus Dubai.
Der Mann erklärte, dass er wenig Freude am Urlaub hatte,
weil er am Strand verhüllte arabische Frauen gesehen hat.
Der Urlauber hätte laut Richter aber vorbereitet sein müssen.
Im Katalog stand, dass der Strand
von vielen Einheimischen besucht wird.
Ein Urlauber hat einen Teil seiner Kosten zurückbekommen,
weil in seinem Hotel der Lärm einer Tischlerei zu hören war.

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