Verbot für Vollverschleierung in Österreich

vollverschleierte Frauen auf einer Bank
In Österreich gilt ab 1. Oktober das Vollverschleierungs-Verbot in der Öffentlichkeit. Damit darf man sein Gesicht nicht mehr verhüllen.

Link zum Original-Kurier-Artikel

Der österreichische Bundes-Präsident
Alexander Van der Bellen hat das Integrations-Paket unterschrieben,
dass die Parteien ÖVP und SPÖ beschlossen haben.
Integration bedeutet sich in eine Gesellschaft einbringen.
Im Integrations-Paket geht es um ein Integrations-Jahr
für Flüchtlinge und auch um ein Verbot für die
Vollverschleierung in der Öffentlichkeit.
Mit Vollverschleierung ist ein Schleier gemeint,
der den Körper und das Gesicht versteckt.
Außerdem soll es schwieriger werden, den Koran zu verteilen.
Der Koran ist im Islam wie die Bibel bei uns.

Mit dem Integrations-Paket sollen Flüchtlinge
fit gemacht werden für den Arbeitsmarkt.
Dafür haben Flüchtlinge ein Jahr lang Zeit.
In diesem Jahr sollen sie Deutsch lernen und auch
die Werte in Österreich.
Außerdem sind Bewerbungs-Trainings vorzuzeigen
und Arbeits-Trainings und Maßnahmen,
die auf die Arbeit vorbereiten.
Dazu gehört auch, dass sie in Lernwerkstätten mitarbeiten
oder in anderen Projekten ohne Bezahlung.
Flüchtlinge die dabei nicht mitmachen wollen,
bekommen weniger Mindestsicherung.
Mindestsicherung ist Geld, dass Menschen vom Staat
bekommen, die nicht genug Geld zum Leben haben.

Wer ab 1. Oktober in der Öffentlichkeit sein Gesicht
so verhüllt, dass es nicht mehr erkennbar ist,
muss eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro zahlen.
Zurzeit wird auch daran gearbeitet, in die Straßen-Verkehrsordnung
Gesetze aufzunehmen, die das Verbreiten von sehr
extremen Ansichten und Gedanken verbieten.

Kommentare