Stichwahl auf 4. Dezember verschoben

Österreichischer Innen-Minister Wolfgang Sobotka
Die Bundes-Präsidenten-Stichwahl hätte am 2. Oktober wiederholt werden sollen. Die Wahlwiederholung wird aber auf den 4. Dezember verschoben.

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Die Wahlwiederholung zum Bundes-Präsidenten
hätte am 2. Oktober stattfinden.
Dieser Termin wurde jetzt verschoben.
Der neue Termin für die Wahlwiederholung ist der 4. Dezember.
Der Wahl-Termin wurde verschoben, weil es Probleme
mit den Wahl-Umschlägen für die Briefwahl gibt.
In einen Wahl-Umschlag gibt man den Stimmzettel
für die Briefwahl hinein und schickt den Umschlag dann ab.
So kann man mit einem Brief wählen.

Dieses Jahr scheint es aber einige Probleme mit
der Briefwahl in Österreich zu geben.
Schon bei der 1. Stichwahl, zum Bundes-Präsidenten,
gab es Probleme, weil zu früh ausgezählt wurde.
Dadurch kam es zu der Wahlwiederholung,
die am 2. Oktober stattfinden sollte.
Es wurde aber nachgewiesen, dass die Stimmen
richtig ausgezählt wurden.
Doch auch dieses Mal kam es zu Problemen.
Dadurch wird die Stichwahl erst am 4. Dezember stattfinden.
Damit der Wahltermin verschoben werden darf, muss erst
ein Gesetz geändert werden.

Die Verschiebung der Stichwahl hat der Innen-Minister von Österreich
Wolfgang Sobotka mit einigen anderen Politikern beschlossen.
Ein Innen-Minister ist für die Sicherheit
von einem Land zuständig.
Sobotka entschuldigte sich auch bei
den Wählern und Wählerinnen.
Viele Wähler sind nämlich wütend, weil es so lange dauert,
einen Bundes-Präsidenten zu wählen.
Sobotka hat auch entschieden, dass jetzt nur
einfache Wahlbriefe verwendet werden, wie solche im Jahr 2009.
Die jetzigen Wahlbriefe, die man zukleben kann,
scheinen nicht zu funktionieren.
Die Wahlbriefe für den 4. Dezember sollen von der
Staats-Druckerei gedruckt werden.
Sobotka sagt, dass es das Ziel ist, dass die Wahlwiederholung
noch in diesem Jahr stattfinden kann.

Sobotka möchte auch das Wähler-Verzeichnis ändern.
Während der Zeit bis zur Wahlwiederholung sind einige
Leute in Österreich 16 Jahre alt geworden.
Damit dürften auch diese Leute wählen gehen.
Dazu muss aber erst das Wähler-Verzeichnis geändert werden.
Die Politiker stimmen jetzt darüber ab, ob die inzwischen
16-Jährigen auch mitwählen dürfen.

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