Schwule und Lesben dürfen sich am Standesamt verpartnern lassen

Schwules Pärchen hält Händchen
In Österreich soll es für Schwule und Lesben möglich werden, am Standesamt ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Aber trotzdem dürfen sie in Österreich immer noch nicht heiraten.

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In Österreich soll ein bestimmtes Gesetz verändert werden.
Von diesem Gesetz sind Schwule und Lesben betroffen.
Im Jänner 2017 soll es erlaubt werden, dass sich diese
Menschen im Standesamt verpartnern lassen.
Auf dem Standesamt können Menschen heiraten.
Menschen, die schwul oder lesbisch sind,
dürfen in Österreich noch immer nicht heiraten.
Deswegen sagt man zu Menschen, die schwul oder lesbisch
sind und die heiraten wollen, dass sie
ihre „Partnerschaft eintragen lassen“.
Man sagt auch „verpartnern“.

Um sich verpartnern zu lassen, mussten Schwule und Lesben
bisher immer zur Bezirks-Haupt-Mannschaft gehen.
Die Bezirks-Haupt-Mannschaft ist ein Amt,
das zum Beispiel für den Führerschein
oder den Reisepass zuständig ist.
Bei einer Verpartnerung durfte man bisher
nur Nachname auf Dokumenten schreiben.
Jetzt soll es erlaubt werden, dass man stattdessen auch
Familienname schreiben darf.

Aber die Ehe für Schwule und Lesben soll trotzdem
immer noch nicht erlaubt sein.
Dazu sagt die ÖVP, die Ehe gibt es nur zwischen Mann und Frau.
Die SPÖ fordert schon lange, dass auch Schwule
und Lesben heiraten dürfen.

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