Österreich: Voll-Verschleierungs-Verbot ab Oktober

Österreich: Voll-Verschleierungs-Verbot ab Oktober
In Österreich ist es ab 1. Oktober verboten, sein Gesicht an öffentlichen Orten zu verschleiern. Polizeibeamte verteilen ein Informationsblatt dazu.

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Ab 1. Oktober gilt in Österreich das Burka-Verbot.
Damit wird es in Österreich verboten,
sein Gesicht vollständig zu verschleiern.
Eine Burka ist eine Kleidung, die den ganzen Körper verschleiert.
Die Polizei wusste aber noch nicht genau, wie sie mit
verschleierten Menschen umgehen sollen.

Deswegen hat das Innenministerium einen Erlass
an die Polizei geschickt.
Ein Erlass ist eine gesetzliche Vorschrift.
Die Medien wurden auch über das neue Verbot informiert.
Medien sind Radio, Fernsehen, Zeitung und das Internet.
In dem Erlass steht, wie Polizisten in Zukunft damit
umgehen sollen, wenn jemand sein Gesicht verhüllt.
Die Polizisten werden ein Informationsblatt verteilen,
wenn sie jemanden mit verhülltem Gesicht sehen.
Dieses Informationsblatt bekommt man auch
bei der Einreise am Flughafen.

In dem Informationsblatt wird auf Deutsch, Englisch,
Arabisch und Türkisch, das Verhüllungs-Verbot für
das Gesicht erklärt.
Es steht, dass das Gesicht an öffentlichen Orten
in Österreich nicht mehr verhüllt werden darf.
Als öffentliche Orte zählen zum Beispiel Schulen
und Parkanlagen aber auch öffentliche Verkehrsmittel.
Wer sein Gesicht ab 1. Oktober an öffentlichen Orten
verhüllt, muss 150 Euro Strafe zahlen.
Außerdem darf die betroffene Person ihr Gesicht
nicht weiter verhüllen.

Am Flughafen Schwechat gibt es bisher kaum Probleme
beim Umgang mit verschleierten Personen.
Dort müssen Frauen bei einer Kontrolle schon jetzt
ihr Gesicht zeigen.
Es gibt aber einen eigenen Bereich, in dem Frauen
ihren Schleier nur vor weiblichen Personal abnehmen können.

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