Neues Erbrecht ab 2017

Gibt es über das Vermögen kein Testament, kann es unter den Hinterbliebenen leicht zu Streitigkeiten kommen
Ab 2017 gibt es ein neues Erbrecht, das bringt einige Änderungen mit sich. Experten sagen, dass das neue Erbrecht mehr Streit bringt.

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Ein neues Erbrecht tritt ab 2017 in Kraft.
Dadurch wird sich bei der Erbschaft
für die Hinterbliebenen einiges ändern.
Hinterbliebene sind die lebenden Familienangehörigen
wenn jemand stirbt.

Das neue Erbrecht bringt Vorteile für Kinder,
Ehepartner und Lebensgefährten.
Es gibt aber auch noch viele offene Fragen.

Zum Beispiel:
Was passiert, wenn im Testament etwas steht,
das nicht ausgemacht war.
Ein Testament ist ein Schreiben in dem ein Mensch bestimmt,
wer nach seinem Tod sein Geld sein Haus und ähnliches bekommt,
das nennt man erben.
Oder was passiert, wenn nach Jahren plötzlich
ein neues Testament auftaucht.
Dann wäre das alte Testament ungültig.

Präsident der Rechtsanwalts-Kammer,
Michael Schwarz sagt: „Ich habe das alles schon oft erlebt“.
In vielen Fällen enden solche Streitigkeiten vor Gericht.
Experten sagen: mit dem neuen Erbrecht
werden solche Konflikte noch mehr werden.
Im Jahr gibt es in Österreich 40.000 Erbschaften.
Allein in Niederösterreich, kommt es deswegen
zu 900 Gerichts-Verhandlungen im Jahr.

Michael Schwarz sagt:
„Wir gehen davon aus, dass die Zahl,
bei der kein Anwalt eingeschaltet wird,
weitaus höher ist“.
Eltern, Großeltern und Geschwister von Verstorbenen
bekommen in Zukunft keinen Pflichtanteil mehr.

Außerdem gibt es auch Änderungen
beim Unterschreiben von einem Testament.
Zum Beispiel muss unterschrieben werden mit:
„Das ist mein letzter Wille“.
Es müssen auch ständig 3 Zeugen anwesend sein,
um die Gültigkeit zu bestätigen.

Österreicher sind übers Erben zu wenig informiert.
Der Großteil der Österreicher besitzt kein Testament.
Ein Teil davon weiß nicht, dass auch Schulden
vererbt werden können.
Viele der Firmen-Besitzer haben noch nicht
die Nachfolge für die Firma geregelt.

Ein Experte von der Rechtsanwalts-Kammer sagt:
„Das ist eine alarmierende Zahl“.
Um die Menschen über das Erben aufzuklären,
hat die Rechtsanwalts-Kammer
die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Die wichtigsten Änderungen vom neuen Erbrecht
können sie unter diesem Link nachlesen:
https://www.raknoe.at/

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