„Erwachsenen-Schutz-Gesetz“ tritt doch wie geplant in Kraft
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Die neue
Regierung sagte vor Kurzem,
dass die Umsetzung vom „Erwachsenen-Schutz-Gesetz“
verschoben werden soll.
Das „Erwachsenen-Schutz-Gesetz“ ermöglicht
Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung in ihrem Leben.
Außerdem wird die Sachwalterschaft an
die betroffenen Personen angepasst.
Jeder Mensch soll so viel Unterstützung bekommen, wie er braucht.
Im Moment kann ein Sachwalter noch
über sehr viele Lebensbereiche von einem Menschen bestimmen.
Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.
Als Grund für die Verschiebung von dem Gesetz sagte die Regierung,
dass nicht genug Geld da ist.
Der Finanzminister der
ÖVP stellte jetzt klar,
dass das nicht stimmt.
Das „Erwachsenenschutzgesetz“ wird
wie geplant im Juli 2018 in Kraft treten.
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