Die Asyl-Verordnung im Praxistest

Sammelzentrum Spielfeld
Die Tageszeitung Kurier beantwortet wichtige Fragen zur Einhaltung der Obergrenze bei Flüchtlingen.

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Die Regierung streitet im Flüchtlingsbereich
um die Notverordnung.
Worum geht es?
Seit Monaten versucht die Partei ÖVP,
die Notverordnung zu fixieren.
Notverordnung ist eine Verordnung,
die gültig wird wenn die Obergrenze
bei den Flüchtlingen erreicht ist.
Dann müssen Menschen mit dieser Verordnung
zurückgeschickt werden.

Erst vor kurzem hat die Partei SPÖ das akzeptiert.
Jetzt wird der Entwurf geprüft.
Als Werner Faymann noch Bundeskanzler war,
hat er eine Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen gesetzt.
Mehr Menschen dürfen nicht ins Land.
Jetzt ist die Frage, wann die Obergrenze erreicht wird
und wann die Verordnung gültig wird.
Und wohin dann die Flüchtlinge zurückgeschickt werden.

Warum ist das schwierig abzuschätzen?
Mitte Juni erklärte Innenminister Wolfgang Sobotka,
dass die Flüchtligs-Obergrenze dieses Jahr nicht erreicht wird.
Trotzdem macht er Druck, dass die Notverordnung
rasch umgesetzt wird, als politisches Signal.
Die ÖVP möchte vorbereitet sein.
Die SPÖ bremste am Anfang dieses Thema
und will lieber das Wort „Richtwert“ statt „Obergrenze“ haben.
Ein Richtwert ist nichts fixes, aber eine Obergrenze schon.
Bundeskanzler Christian Kern will, dass die Verordnung
erst gültig wird, wenn die 37.500 Flüchtlinge erreicht sind.
So ist es auch mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner vereinbart.

Wie lauten die Fakten?
Bis Ende August wurden 27.000 Flüchtlinge
zum Asylverfahren zugelassen.
Asyl bedeutet Schutz vor Gefahr und Verfolgung.
Jede Woche kommen noch 700 Asylverfahren dazu,
das sind 2800 im Monat.
Wenn man September bis Dezember noch zusammen zählt
kommt man vielleicht auf 38.200 Flüchtlinge.
So wäre man etwas über der Obergrenze.
Das ist ein Zahlen-Beispiel, es kann auch anders kommen.

Was passiert mit den Flüchtlingen,
die an der Grenze abgewiesen werden?

Die Flüchtlinge würden im Niemandsland
zwischen Österreich und Ungarn bleiben.
Bundeskanzler Christian Kern hat am Montag beim ORF
von speziellen Grenzstreifen gesprochen.
Dort sollen österreichische und ungarische Wachen
eingesetzt werden.
Das soll dazu führen, dass das Weiterkommen
von Flüchtlingen verhindert wird.

Warum droht Sobotka Ungarn trotzdem
mit einer Klage vor dem EuGH?

EuGH ist der Europäische Gerichtshof.
Ungarn verweigert die Zusammen-Arbeit
an der ungarisch-serbischen Grenze.
Außerdem weigert sich Ungarn,
Flüchtlinge zurückzunehmen.
Ungarn will die Flüchtlinge lieber
zurück nach Griechenland schicken.

Droht auch Österreich eine Klage vor dem EuGH?
Ja, denn der EU-Rat sagt, dass die Obergrenze
nicht mit dem EU-Recht zusammen passt.
Deshalb spricht das Innenministerium in Österreich in allen Bereichen
(Arbeitsmarkt, Schulen, Behörden und vieles mehr) von einem Notstand.
So kann man die Notverordnung am besten vor dem EuGH erklärt werden.

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