Am 22. Mai findet die Bundes-Präsidenten-Wahl statt

Norbert Hofer (FPÖ), Alexander Van der Bellen (Grüne)
An diesem Wochenende kann man zwischen 2 unterschiedlichen Kandidaten den neuen Bundes-Präsidenten wählen.

Am 22 Mai entscheidet sich, wer der neue
Bundes-Präsident von Österreich wird.
Die beiden Kandidaten, die sich noch zum
Bundes-Präsidenten wählen lassen dürfen sind,
Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen.
Beide Kandidaten sind sehr unterschiedlich.

Alexander Van der Bellen:
Er tritt als unabhängiger Kandidat an,
also für keine Partei.
Er wurde am 18. Jänner 1944 in Wien geboren.
Aufgewachsen ist er im Ort Kaunertal in Tirol.
Er ist verheiratet und hat 2 Kinder.
In Innsbruck lernte und unterrichtete er Wirtschaft.
Er kam Mitte der 1970er Jahre zur
Sozialdemokratischen Partei Österreichs, SPÖ.
Zu der Partei „Die Grünen“ kam er wegen Themen,
die ihm persönlich wichtig sind.
Diese sind vor allem Umwelt und Menschen-Rechte.
Den Grünen verhalf er zu vielen Erfolgen.

Van der Bellen sagt, dass er als Bundes-Präsident
den Zusammenhalt stärken möchte.
Er sagt auch, dass er ein Präsident sein möchte,
der für alle in Österreich lebenden Menschen da ist.
Außerdem will er den Menschen in Österreich
mit seinem Wissen helfen.

Norbert Hofer:
Er gehört zu der Freiheitlichen Partei Österreichs, FPÖ.
Er ist seit 2013 der 3. Präsident vom Nationalrat.
Der Nationalrat besteht aus gewählten Politkern,
die gemeinsam Gesetze beschließen.
Geboren wurde Norbert Hofer am 2. März 1971 im Ort Vorau.
Aufgewachsen ist er im Ort Pinkfeld.
Er ist verheiratet und hat 4 Kinder.
Er hat den Abschluss an einer höheren Schule
für Flugtechnik gemacht.
Danach ging er in den Präsenz-Dienst.
Der Präsenz-Dienst ist die Zeit im Militär, die jeder
Bürger, der dazu fähig ist, machen muss.
Danach arbeitete er in einer Flug-Firma.
Seit 1994 ist er in der Politik.

Es gibt in Wien viele barrierefreie Wahl-Lokale.
Barriere-Freiheit ist zum Beispiel:
dass es für Rollstuhl-Fahrer genügend Platz gibt
und, dass das Wahllokal ohne Stufen erreichbar ist.
Wenn das eigene Wahl-Lokal nicht barrierefrei ist,
kann man mit der Wahlkarte
in einem anderen Wahl-Lokal wählen.
Wenn man für das Ausfüllen und Abgeben
von Stimmzetteln Hilfe braucht,
darf man sich dafür eine Begleit-Person mitnehmen.
Blinde Menschen dürfen einen Blinden-Hund
bis zur Wahlkabine mitnehmen.
Für Blinde Menschen gibt es auch Stimmzettel,
die in Blinden-Schrift gemacht sind.

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