Wiener erhielt Anonymverfügung für sein beschlagnahmtes Motorrad

Wiener erhielt Anonymverfügung für sein beschlagnahmtes Motorrad
Das Motorrad befindet sich seit 6. April in der Verwahrungsstelle des Landesgerichts für Strafsachen, wurde aber am 14. Mai auf dem Lerchenfelder Gürtel geblitzt.

Einem 51-jähriger Wiener flatterte vor Kurzem eine Anonymverfügung über 55 Euro ins Haus, weil er am 14. Mai mit seiner Maschine zu schnell unterwegs gewesen sein soll.

Die Sache hat einen Haken: Dem Mann wurde von der Justiz im vergangenen Oktober selbiges Motorrad zur Sicherstellung beschlagnahmt, weil gegen ihn ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Umgangs mit Suchtmitteln anhängig ist. Über den Winter war es - angeblich im Freien - bei der Polizei "geparkt", seit 6. April befindet sich das Motorrad in der Verwahrstelle des Landesgerichts für Strafsachen.

Wie es von dort auf den Lerchenfelder Gürtel kam, wo es mit 63 statt der erlaubten 50 km/h "geblitzt" wurde, ist derzeit unklar. Der Verdacht liegt nahe, dass jemand, der Zugang zur Verwahrstelle hat, damit eine Ausfahrt unternommen hat. Der Besitzer ist jedenfalls empört. "Wir können uns das nicht erklären und fordern unverzügliche Aufklärung", ließ er am Mittwoch über seinen Anwalt Philipp Wolm ausrichten.

Diese sicherte das Landesgericht umgehend zu. "Der Vorgang wird natürlich untersucht", kündigte Mediensprecher Thomas Spreitzer an. Grundsätzlich sei es selbstverständlich "strikt untersagt, Gegenstände in Verwendung zu nehmen, die sich in der Verwahrstelle befinden", betonte Spreitzer im Gespräch mit der APA.

Kommentare