Augenarzt verordnete zu Unrecht Lasertherapie

Augenarzt verordnete zu Unrecht Lasertherapie
Falsche Diagnose und falsche Therapie: Wiener Augenarzt musste Schadenersatz zahlen.

„Hätte ich nur früher die Meinung eines Zweitarztes eingeholt“, sagt Marianne T. (Name geändert). Über Jahre wurde sie von ihrem Augenarzt mit einem Laser wegen eines Glaukoms (Grüner Star) behandelt. Dabei hatte sie, wie sich später herausstellte, nie unter der Krankheit gelitten. Kein Einzelfall, wie die Wiener Patientenanwaltschaft herausfand.

Zur Vorgeschichte: 2004 suchte T. den Augenarzt auf. „Ich war Anfang 40 und hab’ etwas schlecht gesehen.“ Eine Augendruckmessung ergab die Diagnose Glaukom. „Er setzte dabei allerdings eine Non-Contact-Tonometrie ein, die für solche Fälle zu ungenau ist“, sagt Patientenanwältin Sigrid Pilz. Aufgrund der falschen Diagnose begann für T. ein jahrelanger Leidensweg. Zunächst wurde sie mit Tropfen behandelt, die außer Nebenwirkungen keinen Effekt hatten. Deshalb entschloss sich der Arzt zu einer Laser-Therapie. „Ich halte einiges aus, aber das war schon sehr unangenehm.“

Weil sich der Augendruck nicht verringerte, wurde die Therapie wiederholt. Beim dritten Termin wurde T. skeptisch und wechselte den Arzt. Dieser stellte fest, dass sie gar kein Glaukom hat. „Ich hab mich an die Patientenanwältin gewandt, um den Fall zu dokumentieren. An eine Entschädigung hab ich gar nicht gedacht.“ Doch die Versicherung des Arztes zahlte doch mehrere Tausend Euro aus. „Viel wichtiger ist mir aber, dass durch die Behandlung keine Spätfolgen auftreten. Schließlich blieben im Auge Narben zurück.“

„Der Arzt war überzeugt, dass die Diagnose richtig ist“, sagt Pilz. „Um auf Nummer sicher zu gehen, hat er früh mit der Laser-Therapie begonnen.“ Für eine Anzeige des Mediziners reichte es in diesem Fall nicht. Dafür sei das Ausmaß des Schadens zu gering. Er steht dennoch unter Beobachtung, denn zwei weiteren seiner Patienten war Ähnliches widerfahren. Eine erhielt nach einer unnötigen Laser-Therapie ebenfalls eine Entschädigung. Die andere holte noch rechtzeitig eine Zweitmeinung ein. Pilz: „Die Ärztekammer sollte die interne Qualitätssicherung sicherstellen.“

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