Zwei Jahre Haft für Anwaltssekretärin, die 340.000 Euro abzweigte

Symbolbild
Die Frau legte ein Geständnis ab, bestritt aber die Schadenshöhe. Urteil nicht rechtskräftig.

Nicht weniger als 340.000 Euro sowie 30 bis 40 Schmuckstücke soll die Sekretärin einer Anwaltskanzlei innerhalb von zwei Jahren abgezweigt haben. Dafür wurde sie am Montag am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren, drei Monate davon unbedingt, verurteilt. Während die junge Frau die Strafe annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.

"Ich wollte meinem Ex-Freund imponieren", hatte die Angeklagte am ersten Verhandlungstag im Februar vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Patrick Aulebauer) ausgesagt. Sie legte zwar ein Geständnis ab, bestritt aber die Schadenshöhe. Mehr als eine Viertelmillion habe sie ganz sicher nicht eingesteckt. Die Hälfte des Schmucks wurde bei einer Hausdurchsuchung in ihrer Wohnung sichergestellt. Den Rest habe sie einschmelzen lassen und zu Geld gemacht.

Manipulierte Erlagscheine

Die junge Frau hatte 2011 in der großen Wirtschaftskanzlei zu arbeiten begonnen. Im April 2014 begann sie, manipulierte Erlagscheine auszufüllen, die sie sich von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten unterschreiben ließ. Im Betreff und als Empfänger setzte sie glaubwürdige Daten ein, etwa "Pauschalgebühren" und "Verwaltungsgericht Wien" - dass sie bei IBAN und BIC ihre eigenen Bankdaten angab und die Beträge dann bei ihr landeten, fiel bis März 2016 nicht auf.

Die Beschuldigte verwies darauf, dass zu Beginn ihrer Machenschaften unter der Trennung von ihrem Freund gelitten hätte. Zur Kompensation habe sie sich bei ihren Freunden und Bekannten gut stellen wollen. Mit dem erschlichenen Geld habe sie diesen technische Geräte und Urlaube spendiert.

Aufgrund des hohen Schadens habe man einen Teil der Strafe unbedingt aussprechen müssen, sagte Aulebauer in seiner Urteilsbegründung. Zugleich verwies er auf die Möglichkeit einer Fußfessel, Dank der die junge Frau ihren neuen Job weiter ausüben kann. Sollte sie den Schaden in Kürze zur Gänze wieder gutmachen, könnte sie zudem um eine Strafminderung ansuchen.

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