Schuldirektor vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen

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Senat ortete eine "Verletzung einer Formvorschrift", sah aber keinen Amtsmissbrauch. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein ehemaliger Direktor eines Wiener Gynasiums, der einem Schüler den Weg zur Informatik-Matura geebnet hatte, ist am Mittwoch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. "Überkorrekt war es nicht, was Sie getan haben. Es ist aber nicht alles strafbar, was nicht korrekt ist. Nicht jede Verletzung einer Formvorschrift ist ein Amtsmissbrauch", stellte Richter Christian Böhm am Ende fest.

Nach Ansicht des Schöffensenats waren die "materiellen Voraussetzungen" erfüllt, um dem Schüler im Herbst 2015 eine Nachtragsprüfung zu ermöglichen, nachdem er in der sechsten Klasse keinen Leistungsnachweis in Informatik erbracht hatte. Der Senat ging davon aus, dass der Bursch unangemeldet am Unterricht in dem Wahlpflichtfach teilgenommen und jedenfalls der Schulstufe entsprechende Kenntnisse hatte. "Außerdem fehlt es am Eventualvorsatz auf eine Schädigung", befand Böhm. Grundsätzlich sei in dem Fall fraglich, ob die nachträgliche Ausstellung des Jahreszeugnisses aus der sechsten Klasse überhaupt ein Amtsgeschäft sei.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Marc-Julian Mayerhöfer gab vorerst keine Erklärung ab. Der ehemalige Schuldirektor, der fast 30 Jahre am betreffenden Gymnasium unterrichtet hat, ist mittlerweile an einer anderen Schule tätig. Wie der Stadtschulrat auf APA-Anfrage erklärte, läuft gegen ihn ein Disziplinarverfahren.

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