Wien: Ohne "Sackerl fürs Gackerl" wird's teuer

Waste Watcher in Wien unterwegs.
Die Waste Watcher dürfen künftig 50 Euro für Organmandat einheben, in schweren Fällen sogar 90 Euro. Auch Gewässer werden jetzt erfasst.

Der Wiener Landtag hat am Freitag den verschärften Kampf gegen Hundekot, alte Sofas am Gehsteig und Tschickstummel in ein Gesetz gegossen. Beschlossen wurde die Anpassung des Reinhaltegesetzes. Künftig können für Verunreinigungen im öffentlichen Raum bis zu 90 Euro Strafe verlangt werden.

Konkret bedeutet dies: Die "Waste Watcher" dürfen für ein Organmandat statt 36 künftig 50 Euro einheben, in schwerwiegenden Fällen bis zu 90 Euro. Bei Anzeigen drohen schon jetzt mehrere hundert Euro Strafen. Schwere Tatbestände können auch mit bis zu 2.000 Euro zu Buche schlagen.

Auch Gewässer

Neu ist, dass nun auch Gewässer erfasst sind, was bisher nicht der Fall war. Wer also Mist etwa in der Alten Donau entsorgt, zahlt nun ebenfalls. Auch das sogenannte Stadtmobiliar wie Bänke und andere Sitzgelegenheiten, Litfaßsäulen, Hydranten, Spielgeräte und Poller werden nun explizit berücksichtigt. Eine Zigarettenkippe zwischen die Bretter einer Sitzbank zu klemmen, ist künftig also ebenfalls verboten.

"Faktum ist, dass sich jeder die Strafe durch die Waste Watcher ganz einfach ersparen kann, in dem er sich an die Gesetze hält und seinen Müll ordnungsgemäß in einen der fast 20.000 Mistkübel wirft, seine Tschick in die Aschenrohre entsorgt, die Gratis-Sackerl aus den über 3.400 Hundesackerlautomaten nützt oder unsere Mistplätze besucht", warb Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) um Verständnis für die nunmehrige Verschärfung.

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